Urteilsanmerkungen/Kommentare

  • a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
    b) Eine wettbewerbliche Eigenart setzt nicht voraus, dass die zur Gestaltung eines Produkts verwendeten Einzelmerkmale originell sind. Auch ein zurückhaltendes, puristisches Design kann geeignet sein, die Aufmerksamkeit des Verkehrs zu erwecken und sich als Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts einzuprägen.

    BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11

    In die Entscheidung reinzuschauen lohnt sich, schon wegen der Bilder des Streitgegenstandes.

    Ich werde zukünftig auch meine Vergütungsanträge zurückhaltend, puristisch verfassen, damit die Aufwerksamkeit erwecken und somit einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu geben. Sie muss ja nicht einmal originell sein...Wer es mir nachmacht wird verklagt bzw. darf zahlen.....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich werde zukünftig auch meine Vergütungsanträge zurückhaltend, puristisch verfassen, damit die Aufwerksamkeit erwecken und somit einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu geben. Sie muss ja nicht einmal originell sein...Wer es mir nachmacht wird verklagt bzw. darf zahlen.....

    Und am Ende verdienst Du damit mehr, als mit der Insolvenzverwalterei :teufel: Brauchst Du vielleicht einen Abmahnanwalt ... :D

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich werde zukünftig auch meine Vergütungsanträge zurückhaltend, puristisch verfassen, damit die Aufwerksamkeit erwecken und somit einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu geben. Sie muss ja nicht einmal originell sein...Wer es mir nachmacht wird verklagt bzw. darf zahlen.....

    Klingt nach einem lohnenden Geschäftsfeld. Neben der Vergütung gleich die Grundlage für einen Erstattungsanspruch nach Abmahnung schaffen. Nur wo bekomme ich die Vergütungsanträge der anderen Verwalter her? Da brauche ich doch einen Insider, oder?:gruebel: [/Humor aus, /Ernsthaftigkeit ein]

    [Gegs war schneller...]

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Zu Covernas Beitrag im Rspr.-Brett:

    Auch ich war verwundert über eine solche Entscheidung. Je mehr ich darüber nachdenke, finde ich sie allerdings im Ergebnis immer richtiger. 60 Jahre ist es anders gelaufen, aber der Arbeitsmarkt und die Gesellschaft haben sich in den vergangenen 60 Jahren massiv verändert.

    Insb. unter gesundheitlichen Aspekten ist eine Zulage für Arbeitszeiten wie Nachschicht eine echte Entschädigung, denn es ist ja inzwischen nachgewiesen, dass nicht nur das Reinigen von Benzinstanks (wofür es eine unpfändbare Erschwernis- oder Gefahrenzulage gibt), sondern auch das 3-Schichtsystem erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt.

    Vielleicht ist es tatsächlich an der Zeit, die Pfändung von Arbeitseinkommen neu zu überdenken.

  • Vielleicht ist es tatsächlich an der Zeit, die Pfändung von Arbeitseinkommen neu zu überdenken.

    Lass das bloß nicht die Gläubiger hören. Die kriegen doch sowieso schon selten bis nie was ab. Und wer entscheidet nun, welche Zulagen unter "pfändbar" und welche unter "unpfändbar" fallen? Jetzt wird´s doch erst richtig chaotisch.

  • Vielleicht ist es tatsächlich an der Zeit, die Pfändung von Arbeitseinkommen neu zu überdenken.

    Lass das bloß nicht die Gläubiger hören. Die kriegen doch sowieso schon selten bis nie was ab. Und wer entscheidet nun, welche Zulagen unter "pfändbar" und welche unter "unpfändbar" fallen?

    ICH!:strecker

  • Vielleicht ist es tatsächlich an der Zeit, die Pfändung von Arbeitseinkommen neu zu überdenken.

    Lass das bloß nicht die Gläubiger hören. Die kriegen doch sowieso schon selten bis nie was ab. Und wer entscheidet nun, welche Zulagen unter "pfändbar" und welche unter "unpfändbar" fallen?

    ICH!:strecker

    Und nach welchen Gesichtspunkten willste das entscheiden?

  • Vielleicht ist es tatsächlich an der Zeit, die Pfändung von Arbeitseinkommen neu zu überdenken.

    Lass das bloß nicht die Gläubiger hören. Die kriegen doch sowieso schon selten bis nie was ab. Und wer entscheidet nun, welche Zulagen unter "pfändbar" und welche unter "unpfändbar" fallen?

    ICH!:strecker

    Und nach welchen Gesichtspunkten willste das entscheiden?

    Das kommt darauf an, wie immer.

    Die Entscheidung des OVG Lüneburg hat mich eigentlich nicht aus der Ruhe gebracht, weil ich darin keine grundsätzliche Sache gesehen habe. Soweit ich weiß, hat die GdP das Urteil aber zum Anlass genommen, die Polizisten munter zu machen und nun kommen immer mehr Verwaltungsgerichte, die die Wechselschichtzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten als unpfändbar ansehen. Sehe ich zwar nicht so, aber wenn es Schule macht, dann ist es eben so.

    Das VG Düsseldorf hat (wie auch das VG Stuttgart) den Drittschuldner verdonnert, das Geld, was er zu viel an den Gläubiger abgeführt hat, an den Beamten noch mal zu zahlen.

    Das ist natürlich nun eine ganz andere Sache. Ich will nicht riskieren, dass mir das gleich passiert und ich bin dabei die Zulagen auf unpfändbar umzustellen. Ob das nun zu einer Gegenreaktion der Gläubiger führt, glaube ich kaum. Allenfalls dürften ein paar Treuhänder kommen und sagen, dass ich die pfändbaren Beträge falsch rechne. Aber damit kann ich auch leben.

    Einmal editiert, zuletzt von Coverna (15. Oktober 2012 um 15:47)

  • Ist es eigentlich generell üblich, Schichtdienst und sonstiges Gedöns per Zuschlag abzugelten? (ÖD, klar, aber ich meine in der Privatwirtschaft.) Anstelle eines schlicht höheren Grundgehalts wg. auf die eine oder andere Art unangenehmer Arbeitsbedingungen.
    Solche AN wären dann im Vergleich gekniffen und hätten, öhm, Gestaltungsbedarf. Wäre die Umstellung eines Arbeitsvertrags von Einheitsgehalt auf Grundlohn + Zulagen (mit der Folge einer weitergehenden Unpfändbarkeit) anfechtbar? Wir hatten so ein ähnliches Thema ja neulich schon mal.

  • Jetzt wird´s doch erst richtig chaotisch.


    Wenn man's ganz genau nimmt, haben wir uns in gewisser an das bereits bestehende Chaos, die Ungerechtigkeiten und die fehlende Trennschärfe einfach gewöhnt. Insofern ist Gewohnheitsrecht was Gutes, es bringt Ruhe selbst dann, wenn es keiner versteht oder begründen kann.

    Soweit ich weiß, hat die GdP das Urteil aber zum Anlass genommen, die Polizisten munter zu machen und nun kommen immer mehr Verwaltungsgerichte, die die Wechselschichtzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten als unpfändbar ansehen. Sehe ich zwar nicht so, aber wenn es Schule macht, dann ist es eben so.


    Ich bin einigermaßen sicher, dass bald die ersten Arbeitnehmer mit den VG-Urteilen in der Tasche bei ihren privatwirtschaftlichen ArbG aufschlagen und gleiches Recht für gleiche Arbeit einfordern. Dann wird es wohl auf die Begründungen der VG (ich habe die Entscheidungen ehrlich gesagt nicht durchgelesen) ankommen, denn beim Polizeidienst ist Nachtarbeit nicht nur zeitlich blöd, sondern auch mit einem Mehr an Gefahr verbunden, was man auf Stahlwerk, Autobauer oder Krankenhaus wohl nicht so einfach wird übertragen können. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass da was in Bewegung gekommen ist.

  • Dass bei der Polizei der Schichtdienst nachts "gefährlicher" sein soll als tagsüber leuchtet mir nicht ein. Warum? Streifendienste, Verbrecherjagd und was die auch immer so in ihren Schichten treiben ist nachts nicht schwerer als tagsüber - wenn man davon absieht, dass es dunkler ist. Dunkel ist es aber auch bei den anderen Berufen wie Kraftfahrer, Straßenwärter oder was auch immer.

    Aus einem Beschluss in solcher Sache:

    "Die vom Schuldner angesprochenen Erschwernisse wie z.B. Widerstandshandlungen und Festnahmen unter Einsatz körperlicher Gewalt liegen in der Natur des Berufes eines Polizeibeamten und werden nicht durch gesonderte Zulagen vergütet."

    Wenn man die Urteile konsequent beachten will, heißt das, dass alle Zeitzuschläge wegen besonderer Erschwernis unpfändbar sind. Oder warum gibt es sonst Zeitzuschläge für Sonntag- Feiertag- und/oder Nachtarbeit?

  • Hierzu:

    b) Eine Person kann einer juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit auch nahestehen, wenn ihr als freiberuflicher oder gewerblicher Dienstleister alle über die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers erheblichen Daten üblicherweise im normalen Geschäftsgang zufließen, so dass sie über den gleichen Wissensvorsprung verfügt, den sonst ein mit der Aufgabe befasster leitender An-gestellter des Schuldnerunternehmens hätte (ausgelagerte Buchhaltung).

    Nachdem wir vom BAG erfahren haben, dass selbst leitende Angestellte in der Buchhaltung keine Ahnung von Zahlungsunfähigkeit haben können, kann man sich natürlich die Frage stellen, warum ein externer Buchhalter diese Ahnung haben sollte. :strecker

  • In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstattung insgesamt verbundene sachliche Information der Öffentlichkeit darauf beschränkt, dass die abgebildete Person in ihrer Freizeit ein Exemplar dieser Zeitung liest.

    BGH, Urteil vom 31. Mai 2012, I ZR 234/10


    wer mich also bei der privaten Lektüre der St. Pauli Nachrichten abbildet, muss, aufgrund meines Bekanntheitsgrades, kräftig löhnen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ...wer mich also bei der privaten Lektüre der St. Pauli Nachrichten abbildet, muss, aufgrund meines Bekanntheitsgrades, kräftig löhnen.

    Na, solange kein Foto von Dir herumläuft, wo Du den H.H. liest ....

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ob die BGH-Richter künftig Provisionen erhalten, wenn sie auf bestimmte Kommentare oder Zeitschriften verweisen?

    Das wäre doch zu viel des Guten, doppelt verdienen, weil sie auf ihre eigenen Zeitschriften/Kommentare verweisen :teufel:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!