BGH, Urteil vom 7. April 2011 - IX ZR 118/10
Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ist als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstelle anfechtbar (Bestätigung von BGHZ 183, 86; ständige Rechtsprechung).
Da hat der BGH mal wieder ein LG abgebügelt, weil die Rechtsgeschichte schreiben wollten, und dies auf vier Seiten.