Also wenn die Rechnung 900 EUR beträgt und man einmalig die Pfändungsfreigrenze so erhöht haben will, damit 900 EUR mehr herauskommen, um die Rechnung "neutral" für einen selbst zu bedienen, dann müsste der Schuldner, falls ohne weitere Verpflichtungen, mind 2.400 netto verdienen, bei nur einer Verpflichtung mind. 3.370 EUR, damit sich der entsprechende Betrag dreht.
Wenn es um eine Kontopfändung gehen sollte, kommt man auf viel geringere Beträge.