Erhöhung pfandfreier Betrag wegen einmaliger Anschaffungen?

  • Also wenn die Rechnung 900 EUR beträgt und man einmalig die Pfändungsfreigrenze so erhöht haben will, damit 900 EUR mehr herauskommen, um die Rechnung "neutral" für einen selbst zu bedienen, dann müsste der Schuldner, falls ohne weitere Verpflichtungen, mind 2.400 netto verdienen, bei nur einer Verpflichtung mind. 3.370 EUR, damit sich der entsprechende Betrag dreht.


    :gruebel: Wenn es um eine Kontopfändung gehen sollte, kommt man auf viel geringere Beträge.

  • Der Schuldner ist geschieden, es bestehen keine Unterhaltsverpflichtungen. Pfändbar sind ca. 165 EUR.
    Der Schuldner hat ausdrücklich eine einmalige Erhöhung des Betrages in der Höhe der Werkstattrechnung beantragt.

    Dann kommen doch für eine (nur) einmalige Erhöhung nur die 165,00 € in Frage oder denkst Du darüber nach 165,00 € so lange zu erhöhen, bis der Betrag von 900,00 € erreicht ist?


    Die Erhöhung sollte natürlich auf den Betrag des Einkommens im entsprechenden Monat beschränkt sein.

    Alles darüberhinaus sieht zwar für den Schuldner "schön" aus, bringt aber letztlich nichts (was nützt die Erhöhung beim P-Konto auf z. B. reichlich 2.000,- €, wenn das Einkommen nur 1.300,- € beträgt).

  • Der Schuldner ist geschieden, es bestehen keine Unterhaltsverpflichtungen. Pfändbar sind ca. 165 EUR.
    Der Schuldner hat ausdrücklich eine einmalige Erhöhung des Betrages in der Höhe der Werkstattrechnung beantragt.

    Dann kommen doch für eine (nur) einmalige Erhöhung nur die 165,00 € in Frage oder denkst Du darüber nach 165,00 € so lange zu erhöhen, bis der Betrag von 900,00 € erreicht ist?


    Die Erhöhung sollte natürlich auf den Betrag des Einkommens im entsprechenden Monat beschränkt sein.

    Alles darüberhinaus sieht zwar für den Schuldner "schön" aus, bringt aber letztlich nichts (was nützt die Erhöhung beim P-Konto auf z. B. reichlich 2.000,- €, wenn das Einkommen nur 1.300,- € beträgt).

    hm, denke, der Antrag ist auslegungsfähig, und zwar dahingehend, dass er irgendwie die Werkstattrechnung on top oben drauf haben will. Normalerweise müsste hier eine sozialhilferechtliche Mindestbedarfsberechnung zu machen sein und die Werkstattrechnung als Sonderaufwand (ratierlich) oben drauf gerechnet werden.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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