Räumung / Bekl. "zieht wieder ein"...

  • Ich kann es immernoch nicht glauben, dass man ne einstweilige Vfg braucht, um so jemanden wieder aus der Wohnung zu bekommen. Der Ex-Mieter hat doch absolut keinen Anspruch mehr darauf, in der Wohnung zu sein, da muss es doch möglich sein, so jemanden von der Polizei abführen zu lassen, ohne dass ich vorher das Gericht bemühen muss.

  • Ich kann es immernoch nicht glauben, dass man ne einstweilige Vfg braucht, um so jemanden wieder aus der Wohnung zu bekommen. Der Ex-Mieter hat doch absolut keinen Anspruch mehr darauf, in der Wohnung zu sein, da muss es doch möglich sein, so jemanden von der Polizei abführen zu lassen, ohne dass ich vorher das Gericht bemühen muss.


    Würde ich grds. auch so sehen. Es könnte nur ein Problem geben wenn der behauptet, er habe einen mündlichen Mietvertrag und zeigt als Beleg den Schlüssel. Und wer so dreist ist, kommt auch auf diesen Dreh, es mit der Polizei versuchen würde ich aber trotzdem (dabei kann man ja auch anwesend sein).

  • Abgesehen davon, dass mit der hier ausnahmsweise möglichen Einstweiligen das staatliche Gewaltmonopol in den Grenzen des sozialen Mietrechts m. E. doch angemessen ausgestaltet ist: Wie kann man als Eigentümer denn so unbedarft sein und nicht das Schloss wechseln?
    Handelte es sich hier eigentlich um eine "Berliner Räumung"?

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