Schuldnerberatungen dubioser Art

  • Naja - wenn sie halten, was sie für 25,- €/Mon. (bei bis zu 3 Gläubigern - jeglicher Briefverkehr etc.) versprechen... hört es sich eigentlich gar nicht so schlecht an.

    Insgesamt hören sich die Tipps beim ersten Lesen auch nicht so dubios an, wie man es erwarten würde.

    Aber Sitz in den Niederlanden - da klingeln bei mir irgendwie die Alarmglocken ... ?!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Viel Allgemeines in den Tips und für das Eingemachte bedarf es Moneten, welcheder Schuldner ja gerade nicht hat.

    Und da wo der Tenor lautet: wir helfen das Geld auf die Seite zu schaffen, da kann nur Vorsicht geboten sein.

  • Zitat von the bishop

    Naja - wenn sie halten, was sie für 25,- €/Mon. (bei bis zu 3 Gläubigern - jeglicher Briefverkehr etc.) versprechen... hört es sich eigentlich gar nicht so schlecht an.

    Hast du auch das gelesen?[FONT=Verdana, Arial, Helvetica] Der Beratungsvertrag wird für 1 Jahr geschlossen. Und wie viele Schreiben schickt man denn an einen Gläubiger mit titulierter Forderung. Das Ganze wird wahrscheinlich auch immer ein Standardtext sein.

    Und dann noch:[/FONT][FONT=Verdana, Arial, Helvetica] Bitte keine Einschreiben!
    Warum klingt das so nach Briefkastenfirma?

    Außerdem sind die Informationen teilweise seit mehreren Jahren nicht aktualisiert.
     [/FONT]

  • Wenn es mit der Schuldenbereinigung nichts wird, können die keine Bescheinigung nach § 305 InsO erteilen. Außerdem sind sie teurer als bei anwaltlicher Tätigkeit (wenn es keinen BerH-Schein gibt) und Abrechnung aufgrund einer Honorarvereinbarung analog 2504 ff RVG. Aus verschiedenen anderen Gründen juckt es mich sehr stark in den Fingern, morgen mal der RAK Köln zu schreiben.

  • Äußerst toll finde ich den vorbereiteten Antrag bei "Kontopfändung" auf Aufhebung dieser mangels pfändbarem Einkommen...nach § 765 a ZPO.:behaemmer

    Dann müsste man ja jeden PfÜB aufheben nur weil d. Schu. irgend eine Soz.leistung empfängt, nicht arbeiten geht u d. Gl. eh nix davon bekommt.

    Ja, nee, is schon klar!

  • Junge Junge, da zieht es mir die Schuhe aus. Wenn Gläubiger pfänden ist das also Schikane? Und interessant: "richten Sie besser gleich ein Konto auf jemanden anders ein"........
    Das ist schon echt pervers! Gibt's da nichts von der STA?

  • Hallo,


    nicht überall wo "Schuldnerberater" drauf steht, ist auch Schuldnerberater drin (tatsächlich gibt es mittlerweile wohl mehr solche "Regulierer" als echte Schuldnerberater, :mad: ).

    Obwohl der Anbieter (offiziell) in den Niederlanden sitzt, ist er doch ein ein regelmäßiger Gegenstand deutscher Rechtsprechung, VG Aachen 3 K 354/04:




    cam

  • Da kommt ein Schuldner stolz zum e.V. Termin und legt den Vertrag einer sog. Schuldnerberatungsfirma vor. Bei ihm waren so 250-300 DM monatlich pfändbar. Und das wurde nun gerecht verteilt. Nach drei Jahren erfolgte die erste Zahlung an einen Gl, bis dahin wurde nur auf Gebühren dieser Beraterfirma gezahlt. Traurig, daß es Firmen gibt, die in Not geratene derart abzocken. :mad:

  • Zitat von jalu

    Äußerst toll finde ich den vorbereiteten Antrag bei "Kontopfändung" auf Aufhebung dieser mangels pfändbarem Einkommen...nach § 765 a ZPO.:behaemmer

    Dann müsste man ja jeden PfÜB aufheben nur weil d. Schu. irgend eine Soz.leistung empfängt, nicht arbeiten geht u d. Gl. eh nix davon bekommt.

    Ja, nee, is schon klar!

    Dazu gibt es aber entsprechende Rechtsprechung. Die Frage, ob in solchen Fällen überhaupt oder bei weiteren Voraussetzungen wie einer drohenden Kontokündigung aufzuheben ist, wird ganz unterschiedlich beurteilt.

  • Ich hatte einen Rentner aus der 70-er Klasse, Rente weit unter dem Mindestbetrag aus der Tabelle. Und da sich nichts ändern wird, wollte ich die Pfändung schon aufheben :) und was sehe ich dann auf dem Kontoauszug: Mein Paradebeispiel für den Grund des Fortbestands der Pfändung: Den Lottogewinn (sage und schreibe 2 Euro und ein bischen).:(

  • @§ 21 BGB :
    ok - ok : Ich hatte den Text nur überflogen und das mit dem Jahresvertrag überlesen...:oops:

    Das mit dem Sitz in den Niederlanden und "keine Einschreiben bitte" verstärkt das Nackenziehen zu den Mindestkosten von dann insg. 300,- € (für 1 Jahr) doch erheblich...;)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich hatte letzte Woche mal eine kurze Mail an die RAK geschickt. Erwartungsgemäß war der Anbieter dort bereits bekannt und man befaßt sich mit ihm.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!