Hallo, alle zusammen!
Ich bin mit folgendem Problem befaßt:
Ein ganz Schlauer hat in den USA eine Gesellschaft gegründet ( so eine Art AG ) und - aus welchen Gründen auch immer - seinen eigenen Grundbesitz mit Grundschulden zu Lasten dieser ominösen USA-Gesellschaft belastet.
Da diese Gesellschaft letztlich eigentlich nichts gemacht hat ausser sich Grundschulden eintragen zu lassen und auch die in den USA anfallenden Kosten - für was auch immer - nicht gezahlt hat, wurde sie kurzerhand von Amts wegen gelöscht.
So weit so gut
Und jetzt kommts natürlich: die Grundschulden sollen gelöscht werden.
Nur kann jetzt keiner mehr die entsprechende Bewilligung abgeben.
Nach Angaben dieses "Spezialisten" gibt es in den USA bei dieser Sitation keinen dem deutschen Recht vergleichbaren Nachtragsliquidator. Die Gesellschaft ist "einfach weg". Weg und nicht wieder zum Leben zu erwecken.
Und nun?
Erst mal hab ich gegrinst; ich grinse immer gerne dann, wenn ich es mit solchen Spezialisten zu tun habe, die glauben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und dann voll auf die Schnauze fallen... Es ist ein schadensfrohes Grinsen...
Aber nach ausgiebigem Grinsen versuche ich natürlich trotzdem, die Kuh vom Eis zu kriegen.
Wie geht das?
Wenn es denn stimmt, dass es nicht möglich ist, eine Art Nachtragsliquidator zu bestellen, stelle ich mir Folgendes vor:
1. Die Gesellschafter legen Unterlagen vor, aus denen sich die ursprüngliche Vertretungsbefugnis der Gesellschaft ebenso ergibt wie die Gesellschafter selbst. Und schließlich den Nachweis über die Löschung der Gesellschaft im dortigen Register.
2. Die Gesellschafter versichern an Eides Statt, dass die Gesellschaft gelöscht wurde und nach USA-Recht keine Möglichkeit besteht, einen Liquidator zu bestellen.
3. Sie versichern weiter, dass die Grundschuld nicht abgetreten wurde, nicht mehr valutiert und nach Auflösung der USA-Gesellschaft den Gesellschaftern zusteht.
Und dann bewilligen sie die Löschung.
Ist das ein machbarer Weg? Würdet Ihr das als Grundbuchrechtspfleger - ohne Angst zu haben, in Regress genommen zu werden - mitmachen?
Wenn nein, wie bekomme ich die Rechte aus dem Grundbuch, ohne die Zwangsversteigerung als letzte Möglichkeit in die Wege zu leiten?
Eure Meinungen interessieren mich sehr.
Gruß HansD