Vollstreckungsbescheid

  • Guten Morgen!

    Ein Vollstreckungsbescheid soll erlassen werden. Da das Verfahren maschinell geführt wird, kommt vom zentralen Mahngericht ein Ausdruck des Vollstreckungsbescheids, welcher jedoch nicht alle aus dem vorausgegeangenen Mahnbescheid ersichtlichen Ansprüche ausweist, zudem sind diese nicht summiert und am Ende des Ausdrucks ergeht der Hinweis, dass sich die Kosten ggf, erhöht haben etc, anschließend der Satz: "Die Kosten des Verfahrens sind ab ". Ist hier etwas manuell einzusetzen? Muss ich die aufgeführten Ansprüche summieren? Hatteleider noch nie einen maschinellen Vordruck in der Hand, vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen!

    Vielen Dank!

  • Es bietet sich in diesem Fall an, vom Gläubiger(-vertreter) – ähnlich wie bei der Forderungspfändung den Entwurf des Pfändungsbeschlusses in drei Exemplaren – die Übersendung eines vollständigen VB-Entwurfs anzufordern, ggf. mit dem Hinweis, dass das Streitgericht am automatisierten Mahnverfahren nicht teilnimmmt.

    Als es noch den Papiervordruck gab, habe ich diesen oft als Anlage übersandt m.d.B., das Formular ab dem (gelben) Blatt 3 ausgefüllt und unterschrieben wieder einzureichen.

    Vielleicht gibt es inzwischen ja ein VB-Formular als pdf-Datei zum Download ...

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