Mietrecht

  • Moin zusammen.

    Kann mir jemand folgende Frage beantworten?:
    Während der Mietzeit ist dem Mieter die Jalousette (Lamellen-Jalousie, die fest mit dem Fensterrahmen innen verbunden ist und dies auch schon bei Abschluss des Mietvertrages war) bei ordnungsgemäßem Gebrauch kaputt gegangen. Obliegt es nun dem Mieter oder dem Vermieter, die Jalousette zu reparieren bzw. neu einzusetzen? Meiner Meinung nach fällt das doch unter die Instandsetzungpflicht des Vermieters, oder? Bin mir aber absolut unsicher...

    Danke für schlaue Ideen!

  • Ja, hab ich mir auch schon gedacht. Aber wenn ein guter Bekannter einen sowas fragt, will man ja sein Möglichstes tun... Danke trotzdem!

  • Hi,
    ich bin der Meinung, dass bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch nichts
    kaputtgehen kann, sondern nur abgenutzt werden darf. Hierfür entrichtet der Mieter den Mietzins. Wenn es kaputt geht, dann ist es eine Beschädigung, die der Mieter zu verantworten hat.
    Schau mal im Palandt bei den §§ 535 und 538 nach, da steht einiges dazu.

    Gruß

    Rainer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!