Ratenzahlung für Ordnungsgeld

  • Sehe ich das richtig, dass der Rpfl. für die Bewilligung von Ratenzahlung für festgesetzte Ordnungsmittel (Ordnungsgeld - Zeuge) zuständig ist oder muss ich hier den Richter beteiligen?

    Während der Zahlungserleichterung ruht doch die Verjährung?

  • Grundsätzlich sollte bei Ordnungsgeld gar keine Ratenzahlung bewilligt werden, weil das den Bestrafungscharakter untergräbt, besonders, wenn es um Zeugen geht, die nicht zum Termin erschienen sind. Wer so doof ist und nicht mal nen Attest einreicht, ist selbst dran Schuld, wenn gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt wird....
    Davon mal abgesehen, würde ich natürlich auch Ratenzahlung bewilligen - besser, wir (das Land) bekommen unser Geld in Raten, als das wir den Zeugen auch noch in den Knast stecken müssen, was ja nicht gerade billig ist.


  • Davon mal abgesehen, würde ich natürlich auch Ratenzahlung bewilligen - besser, wir (das Land) bekommen unser Geld in Raten, als das wir den Zeugen auch noch in den Knast stecken müssen, was ja nicht gerade billig ist.


    So sehe ich das auch. Aber: der Strafcharakter muss erhalten bleiben.
    Werden mir bei einem Ordnungsgeld von 500 EUR Raten in Höhe von 20 EUR angeboten, entlockt mir das nicht mal ein müdes Lächeln. Je nach Einkommenslage müssen da schon wenigstens 50 EUR drin sein ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Grundsätzlich sollte bei Ordnungsgeld gar keine Ratenzahlung bewilligt werden, weil das den Bestrafungscharakter untergräbt, besonders, wenn es um Zeugen geht, die nicht zum Termin erschienen sind. Wer so doof ist und nicht mal nen Attest einreicht, ist selbst dran Schuld, wenn gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt wird....


    Ich sehe das genauso. :daumenrau

  • Also ich hier einen Ordner auf dem Tisch, da könnte ich schreien.

    1. Ordnungsgeld (wegen Verstoß gegen einstw. Verfügung) im Juni 2007 verhängt, 2. Ordnungsgeld im September 2007 verhängt. Im Dezember 2007 erhalten wir die Mitteilung, Verfahren ist erledigt, Akte ist weggelegt, Anlagen können bis 27.12.2007 abgeholt werden, dann Vernichtung.
    Als ich die Unterlagen abholte, fragte ich nach, ob das Ordnungsgeld bezahlt wäre. Keine Ahnung, Akte ist schon weg.
    Im Januar 2008 stellte sich heraus, Ordnungsgeld wurde nicht bezahlt, wurde auch niemals angemahnt o.ä. Ich habe dann den Rechtspfleger aufgefordert, das O-Geld zu vollstrecken. Bei Nachfragen wurde ich dann immer hingehalten mit dem Ergebnis, dass ich im September 2008 in der Geschäftsstelle die Akte einsah. Keine Zahlung, keine Vollstreckung. Nichts. Unglaublich. Auf geharnischten Schriftsatz, die Akte dem Richter zur Verhängung von Ordnungsheft vorzulegen, rief mich der Rfl. an und teilte mit, er habe nicht vollstreckt, weil er immer noch "gehofft habe", dass die Schuldnerin freiwillig zahlt (Nach 1,5 Jahren ?) Inzwischen wurde der Schuldnerin Ratenzahlung gewährt, die zahlt unregelmäßig monatlich € 1000,00, aber nur, weil ich jeden Monat anrufe und den Rechtspfleger zum Tätigwerden gegenüber der Schuldnerin auffordere. AM 01.04.2009 habe ich die nächste WV.
    Wie gesagt, ich könnte echt schreien.

  • 1. Ordnungsgeld (wegen Verstoß gegen einstw. Verfügung) im Juni 2007 verhängt, 2. Ordnungsgeld im September 2007 verhängt. Im Dezember 2007 erhalten wir die Mitteilung, Verfahren ist erledigt, Akte ist weggelegt, Anlagen können bis 27.12.2007 abgeholt werden, dann Vernichtung.
    Als ich die Unterlagen abholte, fragte ich nach, ob das Ordnungsgeld bezahlt wäre. Keine Ahnung, Akte ist schon weg.
    Im Januar 2008 stellte sich heraus, Ordnungsgeld wurde nicht bezahlt, wurde auch niemals angemahnt o.ä. Ich habe dann den Rechtspfleger aufgefordert, das O-Geld zu vollstrecken. Bei Nachfragen wurde ich dann immer hingehalten mit dem Ergebnis, dass ich im September 2008 in der Geschäftsstelle die Akte einsah. Keine Zahlung, keine Vollstreckung. Nichts. Unglaublich. Auf geharnischten Schriftsatz, die Akte dem Richter zur Verhängung von Ordnungsheft vorzulegen, rief mich der Rfl. an und teilte mit, er habe nicht vollstreckt, weil er immer noch "gehofft habe", dass die Schuldnerin freiwillig zahlt (Nach 1,5 Jahren ?) Inzwischen wurde der Schuldnerin Ratenzahlung gewährt, die zahlt unregelmäßig monatlich € 1000,00, aber nur, weil ich jeden Monat anrufe und den Rechtspfleger zum Tätigwerden gegenüber der Schuldnerin auffordere. AM 01.04.2009 habe ich die nächste WV.
    Wie gesagt, ich könnte echt schreien.



    :eek: :nzfass:
    Sowas gäbe es bei uns nicht.
    Zahlen oder Brummen!

  • Wie gesagt, ich könnte echt schreien.



    Bei so einem Fall würde ich`s tun ! Der Verfahrensablauf ist indiskutabel.



    Aber so etwas von zustimm! Möchte mal wissen, wo der Kollege über 1,5 Jahre so viel Hoffnung hernimmt. Lächerlich!

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