797 ZPO Antrag des Schuldners

  • Ich bin leider über die Suchfunktion nicht fündig geworden und meine Kollegen wissen auch keinen Rat...

    Ich habe hier einen Antrag auf Genehmigung der Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung einer GS. Diese war ursprünglich als Eigentümer-GS eingetragen, dann aber angeblich abgetreten worden. Dabei ist der Brief wohl verloren gegangen.

    Mein Problem ist nun, dass nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner (Eigentümer) den Antrag hier stellt.
    Ist der überhaupt antragsbefugt?

    Ich seh im Moment den Wald vor lauter Bäumen nicht...vielen Dank schonmal für eure Antworten!
    Alina

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