Hallo zusammen!
Ich frag mal in die Runde ob jemand schon mal einen KFA in einer Sicherungshaftsache hatte.
Der Antrag wurde mir im Rahmen meines Vormundschaftsdezernats vorgelegt und hat mich erstmal stutzen lassen.
Kann jemand aus Erfahrung sprechen???
KFB im Sicherungshaftverfahren
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aizitsuj -
24. März 2009 um 10:47
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So was ähnliches hatte ich mal in einer Abschiebehaftsache. Abzuschiebender gegen Stadt.
Wenn eine Kostenentscheidung vorliegt, steht dem KFB nichts im Wege. -
Bei mir geht es auch um Abschiebung - Kreis gegen Abzuschiebende. Die Kostenentscheidung liegt mir in der Landgerichtsentscheidung vor: " Die Antragstellerin hat die Kosten der Antragsgegenerin zu tragen, insoweit diese zur notwendigen Rechtsverfolgung erforderlich waren."
Die Gebühren sind m.E. in Ordnung. Also kann ich munter festsetzen. -
Also kann ich munter festsetzen.
Ja, denke ich auch.
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