Inso-Gläubiger in einem Insoverfahren aus dem
Jahre 2002. Forderung wurde zur Tabelle festgestellt.
Dieses Inso-Verfahren ist wegen noch nicht geklärter
Grundstückssachen noch nicht abgeschlossen.
Nun erneuter Eröffnungsbeschluß und
Aufforderung zur Forderungsanmeldung.
Gleicher IV - wie im noch laufenden Inso-Verf.-
teilt mit, daß der Sch. im ursprünglichen Verfahren
verabsäumt hatte, die RSB zu beantragen und aus diesem
Grunde ein neues Verfahren eingeleitet wurde.
Forderung unter Grundlage des "alten" Tabellenauszugs
wurde nun "wieder" festgestellt.
Kann mir die ganze Konstellation nicht so richtig erklären.
Gruß Uffi