Stiftung von Todes wegen

  • Hallo,

    ich habe ein handschriftliches Testament mit einer Stiftung von Todes wegen. Ich dachte so etwas gibt es nur in der Theorie ...
    Wer ist denn in NRW die zuständige Behörde im Sinne des § 83 BGB?

    Ich nehme mal an, dass der nach dem Testament bestimmte Vorstand einen Erbschein beantragen kann?! Aber wann, nach T-Eröffnung oder erst nach Anerkenntnis der Rechtsfähigkeit der Stiftung?

  • Die Stiftung muß anerkannt werden, um erbfähig zu sein (§ 84 BGB). .. .



    ??

    Das kann ich nicht nachvollziehen. § 84 BGB fingiert doch gerade einen Bestand, so dass es mir eher so scheint, als ob der Erbschein direkt nach dem Tode beantragt werden könnte. Fragt sich nur, was mit diesem ist, wenn die Satzung nicht anerkannt wird. Wobei der Erbschein dann einfach eingezogen werden könnte?!

  • Die Stiftung muß anerkannt werden, um erbfähig zu sein (§ 84 BGB). .. .



    ??

    Das kann ich nicht nachvollziehen. § 84 BGB fingiert doch gerade einen Bestand, so dass es mir eher so scheint, als ob der Erbschein direkt nach dem Tode beantragt werden könnte. Fragt sich nur, was mit diesem ist, wenn die Satzung nicht anerkannt wird. Wobei der Erbschein dann einfach eingezogen werden könnte?!



    Diese Vorschrift ist eine gesetzliche Fiktion als Ausnahme vom Grundsatz, dass nur der der beim Tod existiert auch erben kann ("...im Bezug auf die Zuwendung...") Das heißt nicht, dass die Stiftung bereits eine juristische Sekunde vor dem Tod alleine durch die Anordnung der Stiftungsgründung schon entstanden ist und heute existiert. (stiftungsgründung kann sich noch Monate hinziehen, aber das ist der Stiftung wg. der Rückbezugsfiktion egal)
    Und wer sollte denn heute schon einen Erbschein beantragen für die Stiftung? Ohne Anerkennung der Satzung gibt es nunmal keinen gesetzlichen Vertreter, also ist der heute noch nicht existierende aber evtl. irgendwann existiert habende (auch unter Berücksichtigung der Fiktion) undbekannt. Könnte sein dass evtl. sogar zur Sicherung NP anzuordnen wäre.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!