öffentliche Zustellung

  • Hallo Ihr!

    Würdet Ihr in Folgendem Fall die öffentliche Zustellung bewilligen:

    vereinfachtes Verfahren, Antragsabschrift konnte noch wirksam an Agg zugestellt werden, Beschlusszustellung scheitert;
    Ast=Landesamt für Finanzen; Ast teilt mit, dass der Agg noch unter der ursprünglichen Adresse gemeldet ist laut EMA; Ermittlungen des Ast haben ergeben, dass laut Auskunft der Vermieterin der Agg nicht mehr wie gemeldet wohnt, sondern bereits seit 6 Monaten dort ausgezogen ist; er wohnt nun bei seiner Freundin; unter der Anschrift der Freundin ist Zustellung ebenfalls gescheitert; weiter legt Ast Strafanzeige vor, die gestellt wurde, da sich der Agg der Unterhaltsfestsetzung/-zahlung entzieht; Strafanzeige enthält ebenfalls die Begründung, dass keine Ummeldung durch Agg erfolgt;

    Ast nun Antrag auf öffentliche Zustellung;

    Ist er Agg hier "unbekannten Aufenthalts" ????

  • Warum konnte die Zustellung bei der Freundin nicht erfolgen, wenn er sich doch dort aufhält? Das hat doch mit der Meldepflicht nichts zu tun. Ihm kann ja überall zugestellt werden.
    Welche Adresse steht denn im Strafantrag?
    Mir wäre das noch zu dünn für eine öffentliche Zustellung, noch dazu, wenn der Ast behauptet, dass der Ag bei der neuen Freundin wohnt. Das ist ja das Gegenteil von der Glaubhaftmachung des unbekanten Aufenthalts.
    Ggf. kann du´s ja mal mit ner Zustellung übern fähigen Wachtmeister versuchen. Oder wenn ein Privater zugestellt hat, vielleicht doch mal die Post versuchen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Mir ist der Sachverhalt auch zu dünn. Wenn auch nicht zugestellt werden konnte, so ist der letzte Stand immer noch, dass der Betreffende bei der Freundin aufhältlich sein soll. Das ist nicht mit "unbekannter Aufenthalt" gleichzusetzen. Die von Tommy aufgezählten Zustellungsversuche würde ich auch versuchen wollen und auch die Strafakte im Auge behalten, ob sich dort neue Erkenntnisse ergeben. Allgemein ist die öffentliche Zustellung das allerletzte Mittel, wenn alles andere gescheitert ist. Hier sind recht strenge Maßstäbe anzusetzen. Zurzeit sehe ich die öffentliche Zustellung als noch nicht gerechtfertigt an.

  • Wer anonym leben will, darf das gern.
    Aber er muss auch mit den Nachteilen leben.

    Meine Auffassung hat mir mal eine Zuschlagsbeschwerde nebst Befangenheitsantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde eingetragen.

    Fazit:
    Zuschlag wurde rechtskräftig.
    Rest wurde als frist-,form- und zwecklos abgelehnt.

    Also, wer sich nicht an die Spielregel "Meldepflicht" hält, ist selber schuld.

  • Zustellung konnte nicht wohl nicht erfolgen, da laut Aussage des Ast der Agg bei seiner Freundin nicht auf Briefkasten und klingelschild steht

  • Ich würde auf alle Fälle auch erst noch die Zustellung über den Gerichtswachmeister versuchen. Wenn die scheitert, würde ich die öffentliche Zustellung bewilligen. Man muss ja auch Glaubiger- und Schuldnerinteressen gegeneinander abwägen. Und der Schuldner versucht hier bewusst den Gläubiger zu hintergehen.

  • wurde denn die Zustellung mit oder ohne c/o-Zusatz versucht?
    Bei c/o ist nur wichtig, dass dieser Name auf dem Türschild/Briefkasten steht, nicht der Name des Ag.
    Ich habe relativ häufig Schwierigkeiten mit Zustellern (beim ZEMA, wen wundert's). Bevor ich die Zustellung über den WM versuche, schicke ich dem Zusteller immer nochmal eine Kopie des Ast-Schreibens mit - über die Hälfte der Versuche klappen plötzlich :behaemmer

  • Zitat von marple

    wurde denn die Zustellung mit oder ohne c/o-Zusatz versucht?
    Bei c/o ist nur wichtig, dass dieser Name auf dem Türschild/Briefkasten steht, nicht der Name des Ag.



    Bei c/o-Zustellungen "auf eigene Verantwortung" wäre ich sehr vorsichtig : eine Zustellung

    marple
    c/o the bishop
    Jehovastr. x, 12345 Mariahausen

    würde in meinen Briefkasten eingelegt werden und schon wäre die Zustellung augenscheinlich erfolgt, ohne dass jemand je überprüft hätte, ob du jemals bei mir gewohnt oder dich auch nur dort aufgehalten hast...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !



  • Grundsätzlich stimme ich dir zu, es ist schon eine heikle Angelegenheit.
    Ein ähnliches Problem gibt allerdings auch bei gleichen Nachnamen (Müller, Meier, Schmitt). Die Zustellung erfolgt an X Müller unter der Anschrift des Y Müller, obwohl der eine mit dem anderen nichts zu tun hat und vielleicht noch nicht einmal den gleichen Vornamen trägt.
    In diesen Fällen muss der Schuldner Einspruch einlegen, die RM-Frist konnte bei fehlerhafter Zustellung nicht ablaufen. Letztlich schadet sich der Ast selbst, wenn er eine falsche Anschrift angibt.

  • Zitat von Marple

    Ein ähnliches Problem gibt allerdings auch bei gleichen Nachnamen


    Gefährliche Sache, wie ich auch schon in Zwangsversteigerungssachen festgestellt habe. Da werden die zuzustellenden Schriftstücke an das Schuldnerehepaar immer munter in den Briefkasten geschmissen und das obwohl die Ehefrau bereits vor Monaten ausgezogen ist und sich ordnungsgemäß umgemeldet hat. Den Ehemann kümmerts nicht, und man hat den Salat.

  • Zitat von Stefan
    Zitat von Marple

    Ein ähnliches Problem gibt allerdings auch bei gleichen Nachnamen


    Gefährliche Sache, wie ich auch schon in Zwangsversteigerungssachen festgestellt habe. Da werden die zuzustellenden Schriftstücke an das Schuldnerehepaar immer munter in den Briefkasten geschmissen



    in diesen Fällen (Ehepaare oder Schuldner hat die gleiche Anschrift wie der Gläubiger) empfiehlt sich der Zusatz auf der ZU "Ersatzzustellung ausgeschlossen". Ist dann aber wiederum für den Gläubiger/Zustellungsauftraggeber ärgerlich, weil dann nur noch die persönliche Zustellung möglich ist.

  • Also das mit der c/o-Zustellung ist mir etwas zu gefährlich.
    Aber ich denk ich werd jetzt mal einen unserer Wachtmeister hinschicken und noch mal bezüglich des Strafantrags bei der Polizei nachfragen. Wenn sich dennoch keine zustellfähige Adresse ergibt, dann werd ich die öffentliche Zustellung bewilligen.
    Sonst wird der Agg noch dafür belohnt, dass er seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Und das seh ich dann irgendwo auch nicht mehr ein!

    Danke für die vielen Denkanstöße!

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