Hu, hu,
ich bekam einen Anruf von einem jungen Herrn, der aufgrund seiner unvorteilhaften Fahrweise von der Stadt H. einen Bußgeldbescheid sowie 2 Monate Fahrverbot im Verwaltungsverfahren erhalten hat. Die nette Dame der Stadt H. sagte, dass er den Führerschein auch hier an seinem örtlichen Amtsgericht abgeben dürfte. Darf er das wirklich? Bin grad überfragt. Die Frist beginnt - meine ich - eh´ erst mit Eingang bei der vollstreckenden Behörde. Er kann doch auch selbst den Führerschein gg EgR absenden...?
Liebe Grüße
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