Abgabe Führerschein

  • Hu, hu,
    ich bekam einen Anruf von einem jungen Herrn, der aufgrund seiner unvorteilhaften Fahrweise von der Stadt H. einen Bußgeldbescheid sowie 2 Monate Fahrverbot im Verwaltungsverfahren erhalten hat. Die nette Dame der Stadt H. sagte, dass er den Führerschein auch hier an seinem örtlichen Amtsgericht abgeben dürfte. Darf er das wirklich? Bin grad überfragt. Die Frist beginnt - meine ich - eh´ erst mit Eingang bei der vollstreckenden Behörde. Er kann doch auch selbst den Führerschein gg EgR absenden...?

    Liebe Grüße

  • EgR kostet aber Geld und erfordert ein Mindestmaß an Fingerfertigkeit, was den jungen Herrn vielleicht überfordert...

    Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass er den FS im Zweifel auch beim AG abgeben kann. Umgekehrt ist es so bzw. so ähnlich. Wird das Fahrverbot vom AG bzw. der StA vollstreckt, kann der FS auch bei der Polizei abgegeben werden, und es beginnt auch schon dann, nicht erst bei Eingang bei der Vollstreckungsbehörde. Müsste sich aus der Kommentierung zu § 51 StGB ergeben. Für das Faherverbot des StVAstht sicher etwas imOWiG

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