Hallo Leute,
mir liegt eine GmbH und Co. KG vor, bei der sich der Komplementär geändert hat. Bisheriger Komplementär war die X-GmbH, neuer Komplementär ist die Y-GmbH. Kommanditist ist die Z-AG. Die Prokuristen der X-GmbH und die Prokuristen der Z-AG, sowie der Geschäftsführer der Y-GmbH melden die Änderung zum Eintrag ins HR an. Kann dies von den Prokuristen gemacht werden?
Prokura
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Vor der Frage stand ich vor Kurzem auch. Aber es geht wohl wirklich, da die Beteiligung an anderen Unternehmen zu den in § 49 HGB genannten Geschäften und Rechtshandlungen die der Betrieb mit sich bringt gehören soll.
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Zitat von mebo82
Vor der Frage stand ich vor Kurzem auch. Aber es geht wohl wirklich, da die Beteiligung an anderen Unternehmen zu den in § 49 HGB genannten Geschäften und Rechtshandlungen die der Betrieb mit sich bringt gehören soll.
Ist von der Prokura (Umfang der Vertretungsmacht) gedeckt, da nicht die Grundlagen des eigenen Handelsgeschäfts betreffend.
BGH 2. Zivilsenat, Beschluss vom 02.12.1991, Az.: II ZB 13/91 -
Vielen Dank. Ich hab es jetzt auch gefunden: Rpfl. 1992,201
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