Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Erlass eines vollstreckungsbescheids.
Im unteren Teil des Vordrucks " Auf der Grundlage des MB ergeht vollstreckungsbescheid " ist unter der letzten Zeile ( dort, wo die Auslagen des Antragstellers, die Geb. des Prozessbevollmächtigen einzutragen sind), folgender Satz vom Anwaltsbüro hinzugefügt:
" zuzüglich Kosten für das Klageverfahren" gesamt 134,20EUR. Und als Anlage ist eine KR angehängt....
Das geht doch nicht so, oder?
Anfängerfrage.....
Katja88
Zusatz im Vollsteckungsbescheid
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katja88 -
1. April 2009 um 09:35
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Geht so meines Erachtens nicht, der VB ergeht immer auf der Grundlage des MB, neue Forderungen können nicht hinzugesetzt werden.
Ausnahme wäre z.B. eine EMA-Anfrage, aber keine weitere Hauptforderung. -
Aber weitere Kosten des Rechtsstreits können doch im VB mit aufgenommen werden.
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Doch, geht m. E., da die Kosten durch den Widerspruch gegen den MB entstanden sind, welcher dann zurück genommen wurde. Die dürfen im VB mit tituliert oder sogar gemäß § 104 ZPO gesondert festgesetzt werden.Mist, mir fällt grad nicht ein wo das steht!LGN
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gefunden! Gerold/ Schmidt...17. Auflage, Randnummer 118 zu VV 3305....LGN
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Gut da habt ihr Recht, bin davon ausgegangen, daß das Mahnverfahren nicht zum streitigen Verfahren wurde, sodern normal weiterlief und dann die Prozesskosten aus einem anderen Verfahren noch nachträglich mit in den VB genommen werden sollten.
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Aber ist es denn ausreichend, wenn die weiteren Kosten einfach im Vordruck "druntergeschrieben" werden ?
Katja88
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