Berufungsfrist ohne vollst. Urteil

  • Hallo

    ich führe grade mit meinem Chef eine Diskussion:

    Wir haben ein Urteil, das nur verkündet wurde, noch nicht zugestellt.

    Die Frist für die Einlegung der Berufung beginnt m. E. spätestens 5 Monate nach Verkündung des URteils, wenn ich aber vorher Berufung einlege, ist das nicht schlimm.

    Mein Chef meint, dass ich erste die 5-Monate abwarten muss, um dann innerhalb der Monatsfrist Berufung einzulegen. Alles vorher wäre nicht richtig.

    Was sagt Ihr?

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