Hallo
ich führe grade mit meinem Chef eine Diskussion:
Wir haben ein Urteil, das nur verkündet wurde, noch nicht zugestellt.
Die Frist für die Einlegung der Berufung beginnt m. E. spätestens 5 Monate nach Verkündung des URteils, wenn ich aber vorher Berufung einlege, ist das nicht schlimm.
Mein Chef meint, dass ich erste die 5-Monate abwarten muss, um dann innerhalb der Monatsfrist Berufung einzulegen. Alles vorher wäre nicht richtig.
Was sagt Ihr?