• So aus der Hüfte geschossen würde ich sagen, dass der Saldo zwischen Zahlungsanspruch und Wert des Quad zur Tabelle angemeldet werden müsste, das ist feststellungsfähig und entspricht dem wirtschaftlichen Wert des Titels. Nachteil für den Gläubiger: Dafür hat er keinen Titel, der Insovenzverwalter dürfte daher das Recht haben, die Anmeldung der Höhe nach zu bestreiten (wohl nicht dem Grunde nach, denn insoweit bindet der Titel den Insolvenzverwalter). Außerdem sitzt der Gläubiger nun doch auf dem Quad und muss sich selbst um dessen Verwertung kümmern.

  • Vermutlich sind wir auch ein Jahr später keinen Schritt schlauer:

    Kollegin hat einen Titel, wonach ihre Mandantin Geld vom zwischenzeitlich insolventen Schuldner bekommt. Sie soll laut Urteil Zug um Zug ein Pkw rausgeben.

    Kann man das nicht letztlich auch wie eine Art Absonderungsrecht behandeln? :gruebel:

  • Der BGH hat das m.E. mittlerweile so entschieden, wie ich das schon gemutmaßt hatte: Saldieren.
    D.H. der Gläubiger kann wählen, ob er seine Forderungen anmeldet oder sich lueber mit dem wertgeminderten Gegenstand zufriedengibt. Entscheidet er sich fürs anmelden, dann kann er nicht Zug um Zug anmelden, sondern er muss von seiner Geldforderung den Wert des bei ihm verbleibenden (!) geminderten Gegenstands davon abziehen.

    Natürlich könnte es z.B. für den InsVw einer fortgeführten Autowerkstatt attraktiver sein, das Fahrzeug billiger zurückzukaufen (oberhalb des saldierten Geldwertes, aber deutlich unterhalb der unsaldiertrn Forderung), zu reparieren und das Fahezeug dan. entsprechend wertgesteigert weiterzuverkaufen. Aber das wäre Verhandlungssache. "Zwangsweise" geht nur die saldierte Anmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Klingt logisch. Ich hatte nur einen längeren Text bei irgendeiner Zeitschrift (online) gefunden - KTS oder so? Den hab ich auf die Schnelle nicht verstanden, der war auch schon aus 2009 und so herzlich juristisch geschrieben. :oops: Es ging um Rückabwicklung von Verträgen und § 348 BGB, könnte also zumindest zum Thema passen.

    Vom BGH hab ich nichts gefunden. Suche ich dann morgen noch mal bzw. gebe der Kollegin einen Hinweis.

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