Jura-Studium gescheitert - jetzt Rechtspfleger?

  • Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten!!!

    @advocatus diaboli
    Ich habe direkt nach dem Abi angefangen zu studieren. Allerdings hatte ich mit 17 einen Verkehrsunfall mit anschließenden 8 Monaten stationärem Aufenthalt sowie einem halben Jahr zu Hause, was mich ein Schuljahr kostete. Spätere Komplikationen mit weiteren stationären Aufenthalten kosteten mich dann noch mal ein Schuljahr. War mit 21 der "dienstälteste" Abiturient an unserer Schule ohne sitzen geblieben zu sein :)

    @Juergen
    Ich wollte damit nicht sagen, dass ein Rechtspflegerstudium einfach sei. Doch es gibt viele verschieden Gründe ein Jura-Studium nicht erfolgreich zu beenden. Nicht immer liegt es daran, dass man gänzlich ungeeignet ist (dann hätte man wohl kaum die Zwischenprüfung samt aller anderen Scheine innerhalb der Regelstudienzeit geschafft).

    Gegs
    Bei mir trifft ersteres zu. Ich lag gut in der Zeit und bei einem Freiversuch kann man ja nichts verlieren. Man "gewinnt" allerdings eine gehörige Portion Respekt vor dem Prüfungsumfang sowie den enormen Anforderungen, die in den Prüfungen gestellt werden. Allein der kurze Prüfungszeitraum des schriftlichen Teils (innerhalb von zwei Wochen 3 Zivilrechtklausuren, 2 ÖffR Klausuren, 1 StrafR Klausur plus Schwerpunktklausur à jeweils 5h) ist nicht gerade ohne.

    TL
    Wenn Du wirklich glaubst, man habe, sobald man scheinfrei ist, nur rudimentäre Jurakenntnisse, dann liegst Du "etwas" daneben.


    Jura macht mir wirklich Spass und die Ergebnisse meiner Klausuren und Hausarbieten waren jetzt auch nicht unterdurchschnittlich, allerdings weiß ich, wie schnell man trotz guter Vorbereitung durchfliegen kann.
    Sollte man nun, warum auch immer, nicht bestehen, wäre es doch schön, wenn man seine bis dahin gesammelten Kenntnisse weiter gebrauchen könnte. Ein Studium zum Rechtspfleger läge dann doch nahe, gell!?
    Insbesondere dann, wenn einem das Praktikum am Gericht super viel Spass gemacht hat, oder?

    Wer allerdings völlig ungeeignet für Jura ist, mit der Denkweise nicht klar kommt, nicht subsumieren kann, etwas gegen stetes Pauken hat und Gutachtenstil nicht vom Urteilsstil unterscheiden kann, ja, der sollte auch kein Rechtspflegerstudium versuchen, da habt ihr vollkommen Recht! (Dieser jemand hätte aber auch nie und nimmer die Zwischenprüfung gepackt)

    Zu guter Letzt ein paar Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung 2007 und ein paar Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung zum Vergleich - man beachte die Durchfallquoten von 7% bei den Rechtspflegern und mindestens 25% bei den Juristen, sowie die Noten: 21% der Rechtspfleger hatten ein gutes Ergebniss, bei den Juristen gab es in MeckPomm durchschnittlich höchsten 3,8% mit guten Noten. Liegt natürlich daran, dass alle Jura-Studenten dämlich sind, gell!? ;)

    http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1274
    http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=4236

  • Zum "kurzen" Prüfungszeitraum kann ich als Rechtspflegerstudent in Hildesheim dir sagen dass wir ab Dienstag auch innerhalb von einer Woche 4 fünfstündige Examensklausuren schreiben! Also erwarte dir da keine Erholung :-).
    Ansonsten natürlich viel Glück beim Studium und/oder einer Bewerbung als Rechtspfleger.

  • Von meiner Seite aus ebenso.:daumenrau

    Nach Deiner Klarstellung bist Du jedenfalls einiges besser geeignet als manch anderer.
    Siehe den Thread zu den ungegeigneten Bewerbern.

  • Ryker
    Ich drück Dir ganz fest die Daumen für deine Prüfungen!!! Wird schon glatt gehen.

    Ist es richtig, dass man als Rechtspfleger insgesamt 7 Klausuren bestehen muss plus mündliche Prüfungen?
    Sind damit nur die Prüfungsklausuren gemeint oder schreibt man in den 3 Jahren insgesamt "nur" 7 Klausuren?
    Muss man jede Klausur auf Anhieb bestehen oder hat man auch einen zweiten Versuch?

    @Steinkauz
    Dankeschön. Das macht mir Mut es im schlimmsten Falle zu versuchen.
    Und dies nicht, weil ich glaube, dass das Rechtspflegerstudium einfacher als ein anderes Studium wäre, sondern einfach weil es das naheliegendste ist.


  • Ist es richtig, dass man als Rechtspfleger insgesamt 7 Klausuren bestehen muss plus mündliche Prüfungen?
    Sind damit nur die Prüfungsklausuren gemeint oder schreibt man in den 3 Jahren insgesamt "nur" 7 Klausuren?
    Muss man jede Klausur auf Anhieb bestehen oder hat man auch einen zweiten Versuch?


    Die sieben Klausuren sind tatsächlich nur die Prüfungsklausuren. Je nach Bundesland ist das Rechtspflegerstudium unterschiedlich strukturiert. Ich kenne es so, dass in den theoretischen Studienabschnitten mehrere Klausuren im Block geschrieben wurden (eine mdl. Zwischenprüfung war auch dabei), während der praktischen Abschnitte schrieb man dann nur alle paar Wochen eine Klausur. Zweiten Versuch gibt es nicht, aber du musst nicht alle Klausuren bestehen.

  • Also in Schwetzingen sieht die Prüfung am Ende regelmäßig wie folgt aus:
    Mo., Di., Do., Fr., Mo., Di., Mi.
    Also innerhalb von 10 Tagen 7 Klausuren und das Anfang Juli, wo die Garantie das es warm ist meistens gegeben ist.
    Keine leichte Aufgabe. Ich hab die Hoffnung, dass es dieses Jahr kein heißen Juli gibt. ;)

  • Ganz so schlimm ist es bei mir Gott sei Dank (noch) nicht :oops:, aber nach dem Nichtbestehen des Freiversuches im Oktober 08 mache ich mir jetzt schon Gedanken, was passiert, wenn ich es nicht packe...



    Noch ein Rat aus der Praxis: ich würde soviele Übungsklausuren schreiben, wie ich erwischen kann. Allein die Klausurtechnik ist nach meinen Erfahrungen unter Prüfungsbedingungen schon fast die halbe Miete (will heißen, dass man auf jeden Fall eine vollständige, in sich konsequente Klausur ablieferern muß, egal ob das Ergebnis dann zu 100% richtig ist).

  • In Niedersachsen schreibt man insgesamt sechs Examensklausuren, die 45% der Gesamtnote zählen. Dazu kommt eine Diplomarbeit und noch eine 8 stündige mündliche Prüfung.
    Alle Klausren die man während der drei Jahre schreibt zählen in die Endnote, jedoch mit unterschiedlicher Gewichtung.
    Im Grundstudium muss man eine Hausarbeit und drei oder vier Zwischenprüfungsklausuren schreiben (mit gewisser Gesamtpunktzahl) um ins Hauptstudium zu kommen.
    Ich kann nur aus Vergleichen mit Freunden die gleichzeitig mit mir angefangen haben Jura zu studieren sagen, dass man zumindest in der ersten Zeit den Jurastudenten um einiges voraus ist weil man ja allein schon keine sechs Monate Semesterferien hat und fünf Stunden täglich zur Vorlesung muss.. außerdem wird man natürlich eher auf gewisse Themengebiete spezialisiert.
    Wenn Du denkst das es was für Dich ist dann mach es und lass Dich nicht von anderen bequatschen! Ich denke wenn Du das wirklich willst dann schaffst Du es auch..also viel Glück beim Bewerben!!


  • Und wegen Alter keine Sorgen machen. Ich war auch schon ende 20 als ich das Studium begann und hatte keine Problem mit den Mitstudierenden die gerade die 20 erreicht hatten. Wenn man im Herzen noch jung geblieben ist.... :strecker

    DANKE - das macht Mut :) Ich bin nämlich auch schon 28, wenn ich im September anfange :oops:

  • In Niedersachsen schreibt man insgesamt sechs Examensklausuren, die 45% der Gesamtnote zählen. Dazu kommt eine Diplomarbeit und noch eine 8 stündige mündliche Prüfung.



    Ist das dein Ernst? Man kann doch nicht 8 Stunden lang mündlich geprüft werden? Dann würden sich die mündlichen Prüfungen doch über mehrere Monate hinziehen (1 Tag pro Prüfling)?! oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

  • Bei uns war es so, dass 5 Anwärter gleichzeitig in der mündlichen Prüfung saß. Und die ging dann eben über 5 Stunden. Es gab, glaub ich, 4 Themengebiete, nach jedem wurde eine Pause gemacht, in der sich die Prüfer beraten haben und die Anwärter ein wenig Luft holen konnten. Die Fragen wurden kreuz und quer an die Anwärter gestellt.

  • Nein es sind auch fünf Leute die gleichzeitig von fünf Professoren und z.T. Leuten aus der Praxis geprüft werden. Allerdings finde ich dass das keinen Vorteil bringt, weil man ja ständig aufmerksam sein muss, weil es einen eben immer treffen kann.. Allerdings muss ich dazu sagen, dass die Fragen nicht alle extrem ins Detail gehen und eher ein allgemeiner Überblick abgefragt wird.

  • Na das klingt ja schon viel machbarer. Erinnert ein wenig an meine ReNo-Prüfung, aber da waren es jeweils nur 3 oder 4 und nur 1 Stunde oder so. Vielen Dank für die Antwort! :)

  • @ Rinschi, bei uns Hildesheim ist es so (war es im letzten Jahr jedenfalls ;) ) das jeden Tag zwei Gruppen á 4-5 Leute geprüft wurden
    und sich das ganze so 3 Wochen hinzog. Die Prüfung an sich ging um die
    5 Stunden, allerdings immer wieder mit Pausen zwischen den einzelnen Themengebieten. Es war zwar anstregend und nervenaufreibend, aber machbar ;)

  • Also in Schwetzingen sieht die Prüfung am Ende regelmäßig wie folgt aus:
    Mo., Di., Do., Fr., Mo., Di., Mi.
    Also innerhalb von 10 Tagen 7 Klausuren und das Anfang Juli, wo die Garantie das es warm ist meistens gegeben ist.
    Keine leichte Aufgabe. Ich hab die Hoffnung, dass es dieses Jahr kein heißen Juli gibt. ;)

    In Münstereifel isses (wenn ich mich nich irre) Do, Fr, Mo, Di, Mi, Do, Fr und Ende Juli ;) Das wird ein Spaß... Ich hoff nur, die Klimaanlage in der Aula tut's dann auch - Fenster kann man da nämlich nich aufmachen...

  • In Hessen schreibt man während der gesamten Theoriezeit 18 Klausuren (jeweils 4 Stunden), meistens so im Zwei-Wochen-Takt.

    Während der Praxisphasen am Gericht gibt es dann ungefähr genau so viele Klausuren, die aber grundsätzlich nichts zählen, sondern zur Übung gedacht sind. Wer am Ende Wackelkandidat ist, bei dem gucken sie dann aber schon auch nach den Übungsklausuren, deshalb sollte man da schon auch am Ball bleiben.

    Und beim Examen schreibt man dann 6 Klausuren à 5 Stunden innerhalb von zwei Wochen (meistens Di, Mi, Do, Di, Mi, Do) und muss dann nochmal an einem Tag für 5 Stunden mündlich ran in einer Gruppe von 4 bis 5 Leuten.

  • Bad Münstereifel:

    Das unmittelbar nach Studienabschluss vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW abzulegende Rechtspflegerexamen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
    Es sind insgesamt sieben fünfstündige Aufsichtsarbeiten aus den verschiedenen Rechtspflegeraufgabengebieten zu fertigen, die mit einem Gesamtanteil von 70 v. H. in die Abschlussnote einfließen.
    Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt voraus, dass mindestens vier Klausuren mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Die vor einem vierköpfigen Prüfungsausschuss abzulegende mündliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsteilen; ihre Bewertung wird mit einem Gesamtanteil von 30 v. H. in der Abschlussnote berücksichtigt.
    Eine Diplomarbeit ist nicht anzufertigen.

  • Sachsen:

    - Jeweils 13 Klausuren à 5 Stunden innerhalb des neunmonatigen Studiums an der FH und eine mündliche Prüfung, in der es zwei Noten gibt
    -> d. h. 15 Noten innerhalb von 9 Monaten

    - Während des Fachpraktikums jeweils 5 Klausuren à 5 Stunden

    - Das ganze mal 2 macht also insgesamt 36 Klausuren à 5 Stunden in etwas über drei Jahren und zwei mündliche Prüfungen.

    Das Examen selbst besteht aus 8 Klausuren à 5 Stunden innerhalb von zwei Wochen und einer mündlichen Prüfung im Gruppengespräch.

    Es wird also alles andere als ein Zuckerschlecken.

  • Hallo,

    habe auch zuerst ein Uni-Studium absolviert und war vor Jahren beim Vorstellungsgespräch mit Studienabbrechern zusammen. Ich hatte den Eindruck, dass diese Personen sogar bevorzugt eingestellt wurden, da man wohl die größere Lebenserfahrung positiv bewertet hat. Da Du ja schon Jura studiert hast, wirst Du ja wohl einschätzen, ob Dir das Arbeiten mit dem Gesetz liegt und Freude macht. Habe verschiedentlich beim ersten und zweiten Staatsexamen Aufsicht geführt und auch diverse Arbeiten gelesen, bei manchen fehlten schon die einfachsten Grundlagen. Solltest Du zu dieser Kategorie gehören, wirst Du auch beim Rpfl.-Studium keine Freude haben. Da beim Rpfl.-Studium Rechtsgebiete behandelt werden, die beim Uni-Studium eher stiefmütterlich behandelt werden, kann man auch nicht soviel von Vorkenntnissen profitieren. Aber das Wichtigste bleibt, macht einem der Umgang mit Recht Freude oder nicht ;)

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