Wie muß eigentlich die Bewilligung nach § 13 genau lauten ?
Hab einen Geldbetrag hinterlegt und es gibt drei Empfangsberechtigte.
Jeder der drei Empfangsberechtigten schreibt in etwa:
"Bitte zahlen sie 1/3 des hinterlegten Betrags an mich aus".
Brauch ich da nicht auch die Bewilligung jedes einzelnen, dass auch die jeweils anderen 1/3 erhalten sollen (Im Kommentar findet man nichts genaues) ?


Antworten
Das Leben ist gerecht. Es gleicht alles aus. Auch ohne Dein Zutun.
Es müssen im Sinne des § 13 HO übereinstimmende Erklärungen vorliegen. Jeder der drei muss also den Herausgabeanträgen der anderen wechselseitig zustimmen.

Eben, sonst möglicherweise Amtshaftung wie bei meiner Ex-Kollegin

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