Mahnbescheid, Zustellung an GmbH

  • Hallo,

    habe einen Mahnbescheid gegen eine GmbH beantragt. Die GmbH hat unter der Anschrift ein Fitnessstudio betrieben. Heute kam Schreiben vom Mahngericht, dass MB nicht zugetellt werden konnte, da diese unbekannt verzogen sei. Das ist aber unrichtig.

    Sämtliche Mahnschreiben konnten dort außergerichtlich zugestellt werden. Laut Handelsregister gibt es die GmbH unter der Anschrift auch noch. Das Fitnessstudio hat nun nur einen neuen Namen. Geschäftsführer ist auch identisch.

    Nun die Frage:

    Habe hier nun das Formular Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheides lieggen. Was muss ich eintragen, damit der MB zugestellt wird?

    Wenn ich die selbe Anschrift erneut eintrage, kommt er ja erneut zurück?

    Hat jemand ne Idee?

  • Wurde die GmbH nur umfirmiert oder handelt es sich um eine neue Gesellschaft, die so ganz zufällig den Geschäftsbetrieb der alten Gesellschaft übernommen hat :teufel:.

    Bei der Umfirmierung müßte doch der Registerauszug weiterhelfen. Allerdings weiß ich nicht, mit welchem Formular man den im elektronischen Mahnverfahren an das Gericht übersendet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ne umfirmiert wurde da nix. Die alte GmbH existiert laut Handelregister unverändert weiter. Keine neuen Eintragungen und nix.

    Nun hat der wohl ne neue GmbH gegründet, die das Fitnessstudio unter neuem Namen weiterbetreibt. Ich versuche mal, die Anschrift von dem GF rauszufinden.

    Wie trage ich das denn in dem Antrag auf Neuzustellung ein? Dort gibt es ja nur ne Spalte für Straße, PLZ und Ort?

    Wenn der GF Herr ABC ist und ich das dann unter seiner Anschrift zustellen lasse an xy GmbH kommt es doch eh wieder zurück oder?

  • Mal eine ganz blöde Frage, nur mal so daher gesagt:

    Wie kriegst Du es hin, die neue Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft in Anspruch zu nehmen? In der von Dir geschilderten Weise macht es doch keinen Sinn?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ? Ich gehe doch gegen die alte GmbH vor und nicht gegen die neue. Die alte GmbH gibt es doch unverändert noch. Von der neuen will ich doch gar nichts.

  • Ich sehe dann das Problem, dass der neuen GmbH der für die alte GmbH bestimmte Mahnbescheid nicht zugestellt werden sollte. Da kommt man doch im Kopf ganz durcheinander und wir sind doch schon so gestört :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dann scheitert die Sache daran, dass er kein Klingelschild an der Tür hat?

    Dann zahl ich auch nie mehr und schraub mein Klingelschild ab :)

  • Dann scheitert die Sache daran, dass er kein Klingelschild an der Tür hat?

    Dann zahl ich auch nie mehr und schraub mein Klingelschild ab :)

    Das ist leider das Problem, aber Jamies Vorschlag dürfte funktionieren.

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  • Das ist leider das Problem, aber Jamies Vorschlag dürfte funktionieren.

    :laola:abklatsch

    Bleibt nur noch die Frage, wie man das in das Formular reinquetscht.... Was sagen die Rechtspfleger von der Mahnabteilung dazu?

  • und wie trage ich die Anschrift in dem Aantrag auf Neuzustellung ein?

    Dort gibt es ja nur spalten für Straße, PLZ und Ort.

    Gut, da nehm ich die von dem GF.

    DEr Postbote wird doch dort das Klingelschild suchen. Da steht dann nur Herr xy aber keine GmbH, also kommt es zurück.

    Kann ich irgendwie in den Neuzustellungsantrag angeben, dass dort der GF wohnt? C/o oder sowas? Wüßte nur nicht wo ich es eintragen soll?

  • Ich schalte mich jetzt mal aus. Wenn ich bei den zwei Mahnbescheiden im Jahr Fragen habe, rufe ich einfach unser zentrales Mahngericht an und dann wird mir schnell, kompentent und sehr nett geholfen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Schließe mich an: Ruf einfach mal an beim Mahngericht. Ich hab in letzter Zeit auch viele nette Telefonate geführt - seit der Automatisierung der Automatisierung läuft schließlich nix mehr automatisch. :gruebel:

    Ansonsten gibt´s hier ja vielleicht noch einen Tipp aus der Mahnabteilung.



  • Also ich sage den Leuten dann immer, dass sie einen formlosen Antrag stellen sollen, dass der MB an den GF persönlich erfolgen soll. Ich mach das denn nicht mehr maschinell, sondern aus der Akte heraus, da ja nur an den GF als gestzlichen Vertreter des A'gg zugestellt werden soll.

    Andere Kollegen sagen aber auch, dass man bei der Adresse einfach die Adresse des GF angeben soll und dann c/o GF ...(Name). Dann läuft die ZU maschinell.

    Aber auf der sicheren Seite ist man mit der 1. (meiner) Methode.

  • Danke, wieder wat gelernt. Im Zweifel geht also auch wieder Brieflein, ist mir eh lieber, als alles irgendwie in irgendein Formular zu quetschen.

    Hab heut mit zitternden Fingern wieder Mahnantrag online ausgefüllt.... Ich fühl mich soooooo unwohl dabei. Zum Glück arbeiten wir noch mit Barcodeverfahren, so dass ich immer noch mal alles s/w vor mir hab. :(

  • Ich benutze die Signatur. Da bekomme ich vor dem Absenden auch einen Ausdruck für die Akte und kann alles kontrollieren. Außerdem bekomme ich sofort die Empfangsbestätigung des Gerichts und spare 90 Cent Porto für vier Seiten Barcode-MB.

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