Rechtsschutzbedürfnis für Kontenfreigabe

  • Hmm... Ok. Dann liegt meine Ansicht wohl tatsächlich an der Begegnung in einer anderen Abteilung :oops: Dankesehr!
    Ich werde den Antrag dann wohl mal zur Anhörung an die Gläubiger-Seite schicken und einstweilen einstellen..

  • Heizen gehört zum Grundbedarf. Und durch Übertragung des restlichen Pfandfreien Betrages kann er mehr Oel kaufen. Warum soll ein Gl, der noch nicht mal ne Rechnung geschickt hat einem pfändenden Gl bevorzugt werden?

    Einmal editiert, zuletzt von Recarinim (16. Februar 2013 um 14:49) aus folgendem Grund: Sch**** Autotext beim ipad

  • Und durch Übertragung des restlichen Pfandbriefen Betrages kann er mehr Oel kaufen.

    Bei einer Pfändung ab Januar konnte er bisher tatsächlich wohl nicht viel Ansparen. Nächstes Jahr sieht es vielleicht anders aus (da kann er was ansparen), aber hier würde ich es im konkreten Einzelfall vielleicht anders sehen.

  • Der pfändende Gläubiger geht dem nicht pfändenden Gläubiger im Regelfalle vor. Wer innerhalb von gut 2 Monaten seine ach so dringliche Heizölrechnung nicht beglichen hat, kann zumindest bei mir nicht mit einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags für diese alte Rechnung rechnen.

  • Wenn ich im Dezember Heizöl tanke, muss ich im Dezember auch das Geld dafür haben, sprich vorher ansparen. Wenn ich vorher nix anspare, weil ich unsachgemäß wirtschafte, begründet das keine Anhebung des pfandfreien Betrag.
    Es ist m.E. nicht Sinn und Zweck des § 850f Abs. 1 ZPO, den Leuten auch weiterhin unsachgemäßes Wirtschaften zu erlauben.

  • Das Problem ist hier, dass er über die Feiertage eben nicht mit der Rechnung sofort zur Bank gelaufen ist, sondern Anfang Januar zahlen wollte. Und da war das Konto dann wegen der Pfändung dicht. Und das Problem ist jetzt nicht, dass er das Geld unbedingt haben will um das alte Heizöl zu zahlen. Das Problem ist vielmehr, dass der knapp 90-jährige jetzt komplett ohne Heizöl zu Hause sitzt. Das ist nämlich mittlerweile komplett leer und die Firma liefert nur dann neues, wenn das alte bezahlt ist... Ich verstehe die blöde Situation des Mannes mittlerweile schon und er tut mir auch irgendwie leid und ich hoffe, mit dem Gläubiger irgendwie überein zu kommen, dass er den Betrag begleichen darf, also ich freigeben kann... Ich möchte jedenfalls nicht schuld daran sein, wenn ein alter Mann in seiner Wohnung erfriert...

  • Wenn ich im Dezember Heizöl tanke, muss ich im Dezember auch das Geld dafür haben, sprich vorher ansparen. Wenn ich vorher nix anspare, weil ich unsachgemäß wirtschafte, begründet das keine Anhebung des pfandfreien Betrag.
    Es ist m.E. nicht Sinn und Zweck des § 850f Abs. 1 ZPO, den Leuten auch weiterhin unsachgemäßes Wirtschaften zu erlauben.

    Sehe ich grundsätzlich absolut genauso!
    Nur finde ich muss man auch auf den einzelfall berücksichtigen.

    Wenn jemand tatsächlich für die jährliche Heizkostenrechnung spart, und dann kommt genau im Januar bevor die Zahlung getätigt wird die Pfändung.
    Dann sind ja eben genau die angesparten Beträge "weg" und man müsste nochmal 5-6 Monate Freibeträge ansparen um dann irgendwann ab Sommer wieder heizen zu können...

  • Wenn ich im Dezember Heizöl tanke, muss ich im Dezember auch das Geld dafür haben, sprich vorher ansparen. Wenn ich vorher nix anspare, weil ich unsachgemäß wirtschafte, begründet das keine Anhebung des pfandfreien Betrag.
    Es ist m.E. nicht Sinn und Zweck des § 850f Abs. 1 ZPO, den Leuten auch weiterhin unsachgemäßes Wirtschaften zu erlauben.

    Sehe ich grundsätzlich absolut genauso!
    Nur finde ich muss man auch auf den einzelfall berücksichtigen.

    Wenn jemand tatsächlich für die jährliche Heizkostenrechnung spart, und dann kommt genau im Januar bevor die Zahlung getätigt wird die Pfändung.
    Dann sind ja eben genau die angesparten Beträge "weg" und man müsste nochmal 5-6 Monate Freibeträge ansparen um dann irgendwann ab Sommer wieder heizen zu können...

    Aufgrund des ergänzten Vortrags wäre ggf. auch eine anderweitige Sicht der Dinge gerechtfertigt, wenn sich der Schuldner unverzüglich nach Pfändung an das Gericht gewandt hätte.

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