Hallo,
heut ist mir ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz auf den Tisch geflattert.
Darin wird zutreffend darauf hingewiesen, dass Offenlegungspflichten der Bilanz etc. zwangsweise nur gegen die organschaftlichen Vertreter durchsetzbar sind. Nunmehr erwarten sie aber, dass das Insolvenzgericht im Rahmen der Aufsicht gegenüber dem Insolvenzverwalter tätig wird, um Offenlegungspflichten in Bezug auf das nicht insolvenzbefangene Vermögen durchzusetzen.
Eine Strategie dazu entwickel ich grad.
Meine Frage dazu: sind schon andere Insolvenzgerichte damit "behelligt" worden und wenn ja, wie wurde damit umgegangen ?
mfg
def