Interessenkonflikt ?

  • Ich habe eine Nachlaßpflegschaft eingerichtet für die Verstorbene Frau A. Die gesetztlichen Erben stehen zwar fest, nachdem ein vermeintliches Brieftestament als solches auch vom Landgericht nicht als testamentarische Verfügung anerkannt wurde, allerdings gestaltet sich die Urkundsbeschaffung sehr schwierig.
    Zwischenzeitlich ist eine Miterbin , Frau B, nachverstorben. Deren gesetzliche Erben wären auch hier mangels Testament wiederum die gleichen wie in der Nachlaßsache der Frau A.
    Da auch hier Grundstücke vorhanden und die Erben untereinander sich nicht grün sind, hat auch hier einer der Miterben eine Pflegschaft nach Frau B beantragt. Als Nachlaßpfleger wird derjenige vorgeschlagen, welcher bereits bei Frau A bestellt wurde. Kann ich dem Vorschlag folgen oder muss ich jemand Anderen als Nachlaßpfleger bestellen, um Interessenkonflikte zu vermeiden ?
    Oder kann ich den gleichen Nachlaßpfleger bestellen und ggf. bei späteren Vorliegen von Interessenkonflikten einen Ergänzungspfleger bestellen ?
    In erster Linie geht es um Haushaltsauflösungen, Sicherung von Grundbesitz und antiquarischen Gegenständen, Verwaltung von Wertpapierdepots bis zur Erledigung der Urkundenbeschaffung und Erteilung des Erbscheins.

  • Es kann bedenklich sein, die gleiche Person in beiden Fällen zum Pfleger zu bestellen.

    Dennoch sehe ich gerade wegen der Aufsicht durch das Gericht keine absoluten Gründe, die eine "Doppelbestellung" verbieten.

    Ich würde in beiden Sachen den selben Pfleger bestellen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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