§ 727 ZPO auf Erbbauberechtigten

  • A erwirkt ein VU (Räumungsanspruch, Zahlung von Mietrückständen) und einen KFB gegen B im Jahre 2005.

    A veräußert sein Grundstück an C (Eintragung im Grundbuch noch vor Erlass des o. g. Urteils).

    C bestellt sich ein Erbbaurecht an dem Grundstück und überträgt dieses an D (Eintragung 2008).

    Nunmehr reicht der ehem. Vertreter des A (und wohl auch Vertreter des D) das VU und den KFB ein und bittet um Umschreibung auf D :eek:

    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Abgesehen davon, dass B wohl inzwischen geräumt sein dürfte, ist denn der Erbbauberechtigte Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers und hat er einen Anspruch auf die Kosten des Verfahrens???

  • Die Mietrückstände sind vertraglicher Natur und somit nicht dinglich sondern persönlich.

    Eine Rechtsnachfolge kraft Gesetz findet bei Grundstücksveräußerung nicht statt, sie müsste rechtsgeschäftlich durch Abtretung erfolgen, für ne Umschreibung natürlich mit entsprechendem Nachweis.

    Für die Räumung sähe das anders aus, da es sich hier um den dinglichen Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks bzw. des Bauwerks drehen würde.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ja so ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Naja, werde den RA mal fragen, inwiefern seiner Meinung nach da eine Rechtsnachfolge eingetreten ist...

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