A erwirkt ein VU (Räumungsanspruch, Zahlung von Mietrückständen) und einen KFB gegen B im Jahre 2005.
A veräußert sein Grundstück an C (Eintragung im Grundbuch noch vor Erlass des o. g. Urteils).
C bestellt sich ein Erbbaurecht an dem Grundstück und überträgt dieses an D (Eintragung 2008).
Nunmehr reicht der ehem. Vertreter des A (und wohl auch Vertreter des D) das VU und den KFB ein und bittet um Umschreibung auf D
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Abgesehen davon, dass B wohl inzwischen geräumt sein dürfte, ist denn der Erbbauberechtigte Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers und hat er einen Anspruch auf die Kosten des Verfahrens???
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