Neues Konto nach Aufhebung der Verwaltung?

  • Ich habe einen Zwangsverwalter, der sofort nach Aufhebung der Zwangsverwaltung das dafür eingerichtete Konto schließt und ein neues eröffnet. Begründung: "...um sicherzustellen, dass nicht trotz Beendigung noch Gelder zu- oder abfließen..."

    Dies kenne ich von anderen Zwangsverwaltern nicht, daher scheint es ansonsten nicht so ein Problem zu sein. Ich finde jedenfalls die Abrechnung dadurch etwas unübersichtlicher.

    Wie handhaben das Eure Verwalter?

  • Hi,

    Zitat von Kai


    Wie handhaben das Eure Verwalter?



    dieses "Zwei-Konten-System" habe ich noch bei keinem einzigen meiner Zwangsverwalter erlebt.
    Nach Einreichung und Überprüfung der Schlussabrechnung bringt der Zwangsverwalter das Konto auf null und löst es auf. Danach erhalte ich den Auszahlungsbericht und die Sache hat sich erledigt.

    Gruß
    Bördie

  • Ich kenn die Praxis von dem einen Zwangsverwalter auch und fand sie immer schon blöd. Allerdings finde ich diese Vorgehensweise auch unschädlich und sofern ich mich richtig erinnere, geschieht die Kontenumstellung auch kostenneutral. So, why not?

    Gruß
    Stefan

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