Pauschale für AG mit Rechtsabteilung

  • Meine Klägerin ist ne AG mit eigener Rechtsabteilung und macht 25,- EUR an eigenen Kopier- und Porto-Auslagen (neben Terminsvertreter und Gerichtskosten) geltend.

    Der Beklagtenvertreter widerspricht den Auslagen.

    Hat vielleicht jemand ne Rechtsprechung für diese "Unternehmenspauschale", habe trotz Suche nix gefunden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Auslagen können einzeln geltend gemacht werden, nur muß die Partei Belege vorlegen. Für 25 Euronen bekommt man so 3000 Blatt Papier. Muß wohl ne etwas umfangreichere Sache gewesen sein. Als Pauschale erhalten die Beteiligten bei mir 10-20 Euro, je nach Umfang der Sache. Aber Auslagen neben den Auslagen des RA würde ich ablehnen.

  • Eine Pauschale neben den Kosten eines RA würde ich nicht akzeptieren. Soweit der Partei Auslagen entstanden sind, soll sie diese einzeln darlegen und glaubhaft machen. Soweit die Kosten vorgerichtlich (auch) zur Vermeidung eines Rechtsstreits aufgewendet wurden, sind sie ohnehin nicht erstattungsfähig.

  • Die Auslagen sind einzeln mit Entstehungsdatum (Klageschrift, Schriftsätze innerhalb des Verfahrens und dafür angefallenes Porto) aufgeführt und der RA wird nur als Terminsvertreter angemeldet also nur mit 0,65 Verfahrensgebühr.

    Gab es da nicht so ne Unternehmenspauschale oder gilt das nur, wenn gar kein RA eingeschaltet war?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ne Rechtsprechung hierzu kenne ich nicht, aber in dem Fall würde ich die nachgewiesenen Kosten prüfen und die notwendigen mit festsetzen. Anscheinend hat ja die Partei den Prozess - bis auf den Termin - ohne Anwalt geführt, so dass ihr die Kosten tatsächlich auch entstanden sein können.

  • Zitat von Hubi

    Das OLG Koblenz findet eine Informationspauschale i.H.v. 20 EUR o.k. wenn Partei Versicherung mit eigener Rechtsabteilung ist und es sich um einen einfachen Fall handelt, vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2003, 258, wobei Reisekosten sowie Abwesenheitsgeld abgesetzt wurden.



    Nach der Entscheidung ist diese Pauschale bei mir auch schon (mit Erfolg ;) ) geltend gemacht worden.

    Eine andere Versicherung kam gestern mit einer Pauschale von 50 €, aber das ist dann doch nicht mehr ohne weiteres hinzunehmen.

  • Für eine (max.) Informationskostenpauschale iHv 20,00 € hat sich u.a. auch das LG Bielefeld, Beschl. 10.02.2003, 23 T 481/02 ausgesprochen (soweit bekannt unveröffentlicht).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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