Kostenbearbeitung in Beratungshilfe

  • Hallo und guten Morgen,

    ich habe mal eine allgemeine Frage zur Handhabung der Kostenerstellung.

    Bei uns gibt es eine Serviceinheit für Beratungshilfe (Geschäftsstellentätigkeit und Vorbereitung der Aufnahme der Anträge für den Rechtspfleger) und Kostenbeamte (mittlerer Dienst) für die Kostenfestsetzung.

    Nun meine Frage: :confused:
    Muss der Vorgang dem Kostenbeamten zur Anweisung vorgelegt werden, oder reicht es wenn nur die Kostenrechnung mit Originalberechtigungsschein und z.B. eine Abschrift der Korrespondenz beigefügt wird?:nixweiss:

    Meiner Meinung nach ist so eine ordentliche Bearbeitung der Kostenrechnung nicht möglich. :gruebel:Wie seht ihr das und wisst ihr wo das geregelt ist?:lesen:

    Vielen Dank für Eure Beiträge Mauseline:blumen:

  • Klär doch am Besten mit dem Kostenbeamten ab was er haben möchte.

    Im Normalfall kann man die Festsetzung auch ohne die Akte machen, manchmal ist es besser sie beizuziehen. (Das Problem selbst habe ich im Übrigen nicht, da ich keine Geschäftsstelle habe und alle Akten in meinem Büro sind)

  • Das Problem ist, ich bin der Kostenbeamte und die Serviceeinheit weigert sich die Akten mit vorzulegen. Ich habe auch heute wieder mal überprüft und gesehen das meistens die Akte erforderlich ist z.B. ist oftmals nicht auf der KR angegeben ob das Verfahren in ein gerichtliches Verf. übergegangen ist, was dann aber in der Akte etc zu ersehen ist. Oder der Stempel des RA auf der KR ist nicht deutlich zu lesen , dann wurde auch in einer Sache eine Zweitschrift des BerH-Scheins erteilt, aber über die erste Ausfertigung abgerechnet etc.
    Von daher bin ich der Meinung, wenn ich mit meinem Namen unterschreibe welcher Betrag angewiesen wird, dann muss ich auch die komplette Akte sehen, da ich ja ansonsten was übersehen könnte etc. und ich bin hinterher die Verantwortliche.
    Ich weiss aber nicht, ob dies irgendwo geregelt ist, dass zur Sachgemäßen Bearbeitung auch die Akte mit vorzulegen ist.

  • Das Problem ist, ich bin der Kostenbeamte und die Serviceeinheit weigert sich die Akten mit vorzulegen.



    Axo.
    Im Zweifel Verfügen und neu vorlegen lassen wenn notwendig. Wenn die SE auf doppelte Arbeit steht.

    Ich weiss aber nicht, ob dies irgendwo geregelt ist, dass zur Sachgemäßen Bearbeitung auch die Akte mit vorzulegen ist.



    Ob das irgendwo steht weiß ich nicht, es gebietet aber der gesunde Menschenverstand.



  • :dito: (Auch wenn ich nicht weiss, was axo ist...)

    Weiss nicht ob man ohne Akte auszahlen könntest, aber wenn Du das nicht verantworten möchtest, hat die SE die Akte vorzulegen.
    (Ich würde auch immer in die Akte gucken wollen aus den von Dir genannten Gründen)
    Dir kann keiner vorschreiben, wie Du Deine Arbeit machen sollst, schließlich bist am Ende Du dafür verantwortlich.
    (Bei uns macht die Festsetzung und Auszahlung übrigens der Rpfl.:()

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • (axo = ach so ['Chatjargon'])

    Ich würde auch auf die Vorlage der Akten bestehen, denn sonst läufst Du Gefahr, "ins Blaue hinein" festzusetzen oder relevante Punkte nicht zu beachten.
    Vor allem, wenn ich meinen Heinz-Olaf druntersetzen muss, will ich auch wissen, wofür ich mit meiner Unterschrift gerade stehen muss.
    (Kommt es nämlich wirklich zum Haftungsfall und die Akten haben nicht vorgelegen, kann die Versicherung sagen "Tut uns leid - grobe Fahrlässigkeit".)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Da Kostenrecht immer noch Folgerecht ist, braucht man zur Beurteilung der Kostenfrage immer den vollständigen Vorgang.

    Wie will man neben den von dir genannten Problemen z. B. prüfen, ob die Vertretung erforderlich war, oder ob nicht auch eine Beratung ausgereicht hätte?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. April 2009 um 10:02)

  • Wie will man neben den von dir genannten Problemen z. B. prüfen, ob die Vertretung erforderlich war, oder ob nicht auch eine Beratung ausgereicht hätte.



    Ich mache ehrlich gesagt meine Abrechnungen im Normalfall ohne die Akte: alle abrechnungsrelavanten Belege sind dem KFA beizufügen (im Übrigen bestehen die meisten Akten bei mir nur aus zwei Blättern: dem Antrag und der Durchschrift des Scheins)

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