Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO

  • Bei Klauseln verbinden wir immer eine Ausfertigung in den Aktenausdruck zwischen Seite 00 und 01 mit Siegel und allem Pipapo, damit der Inhalt der Klausel bekannt ist.
    Bei einer zweiten vollstreckbaren ohne Rechtsnachfolge reicht ein Vermerk auf Seite 01.

  • die Entscheidung ist aber nicht sehr glücklich begründet, m. M. wird einiges durcheinander geworfen. Die Zitierungen hinsichtlich eines Widerspruchs passen bei der Konstellation 'VB durch Mahngericht erlassen' nicht. Der Zuständigkeitsstreit tritt nur bei Abgabe nach Einspruch auf.
    Im letzten Abschnitt wird mit Prozessökonomie argumentiert. Es wäre abzuwägen, was aufwändiger ist: Akte zur Einsicht an das Mahngericht schicken oder eine zweite Ausfertigung eines maschinell erstellten VB herstellen. Am ZEMA passiert das durch zwei Mausklicke.
    Insgesamt vertrete weiterhin die Gegenmeinung. Aber ich prügel mich nicht drum, wenn die PG'e unbedingt die Ausfertigungen erteilen wollen...

  • Seit der Vordruckumstellung ist das eh ein Akt für sich. Dauernd hat man die Mitteilung zu machen, dass das automatisierte MV beim AG XY nicht eingeführt ist und die Partei alle relevanten Angaben auf einen herkömmlichen Durchschreibesatz zu übertragen hat. Vielfach bekommt man die Vordrucke schon gar nicht mehr. Da wird man sich bald etwas einfallen lassen müssen...

  • Seit der Vordruckumstellung ist das eh ein Akt für sich. Dauernd hat man die Mitteilung zu machen, dass das automatisierte MV beim AG XY nicht eingeführt ist und die Partei alle relevanten Angaben auf einen herkömmlichen Durchschreibesatz zu übertragen hat. Vielfach bekommt man die Vordrucke schon gar nicht mehr. Da wird man sich bald etwas einfallen lassen müssen...



    ...vollständige Zentralisierung. Die kleineren Bundesländer werden sich mit größeren zusammenschließen und in ein paar Jahren werden alle Mahnverfahren automatisiert laufen.
    Das schlechte Angebot der alten Vordrucke verstehe ich allerdings nicht. Für Auslandssachen oder die PG'e braucht man die alten Vordrucke nach wie vor.

  • Zitat

    Das schlechte Angebot der alten Vordrucke verstehe ich allerdings nicht. Für Auslandssachen oder die PG'e braucht man die alten Vordrucke nach wie vor.


    Ich habe da einen selbsterstellten Word-Vordruck, den habe ich mal als Anwärter gebastelt. Ist zwar immer ne pfrimelei aber besser als per Hand oder mit diesen Klickdingern und Durchschlagpapier (nannte sich glaube ich früher Schreibmaschine).
    Zum Glück brauche ich den Vordruck äußerst selten.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich habe da einen selbsterstellten Word-Vordruck, den habe ich mal als Anwärter gebastelt. Ist zwar immer ne pfrimelei aber besser als per Hand oder mit diesen Klickdingern und Durchschlagpapier (nannte sich glaube ich früher Schreibmaschine).
    Zum Glück brauche ich den Vordruck äußerst selten.



    Du könntest den Vordruck ja evt. hier mal bitte freundlicherweise als Dateianhang einstellen ?!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich habe das Ding bis jetzt immer rein weiss (oder ggf. Öko) ausgedruckt. Gibt´s da eine Vorschrift für die zu benutzenden Farben, nö oder?

    Welche Farben benutzt ihr denn so?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • nö, gibt's nicht...meine Bescheide sind maschinell grau-weiß :),
    aber ich habe schon in Prozeßakten dunkelgraue Öko-Bescheide gesehen, die sogar im Stil wie ein Urteil aufgebaut waren. Halte ich auch für eine gute Möglickeit.

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