Hilfe,
habe in der Vertretung nun einen Antrag auf einen PfÜB vorliegen. Dieser soll auf Grund eines angenommenen Wechsels erlassen werden.
Habe hierzu nix gefunden und bin der Meinung, dass dies nicht möglich ist. Hat jemand solch einen Antrag schon mal erhalten und wie habt Ihr entschieden ?
Summer
"Wechsel"
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Summer -
14. August 2006 um 11:41
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Ohne Titel keine Vollstreckung. Siehe auch Stöber RN 470a.
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Ein Wechsel zählt nicht zu den vollstreckbaren Titeln.
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Ergibt sich ja schon aus §§ 602ff. ZPO. Denn wenn's ein Titel wäre, wozu dann eigene Verfahrensvorschriften f. den "Wechselprozess"?
Den Antrag würde ich ohne weiteres Anschreiben zurückweisen.
Gruß
HuBo -
Danke
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Und falls doch irgendwann als Titel das Wechsel-VU eingereicht wird, bietet es sich an zu prüfen, ob der Gläubiger noch Inhaber des Wertpapiers ist.
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