Hallo liebes Forum, ich habe mal wieder eine kurze Frage:
Also, ich habe einen Pfüb wegen Unterhaltsforderungen erlassen. Gepfändet wurde eine Kaufpreiszahlung von 20.000 EUR. Nun legt der Schuldnervertreter gegen die Pfändung § 765a ZPO ein und verlangt die Aufhebung der Pfändung, da der Schuldner die Rückstände angeblich beglichen hat und die laufenden Zahlungen freiwillig zahlen würde. Die Gläubigerin würde die freiwilligen Zahlungen aber angeblich nicht annehmen wollen, nur um die Pfändungen laufen zu lassen und den Schuldner finanziell zu ruinieren . Alles sehr verworren. Der Gläubiger-Vertreter streitet natürlich alles ab.
Ist denn § 765a ZPO überhaupt das richtige? Müsste man nicht evtl. Vollstreckungsabwehrklage o.ä. erheben. Oder muss ich nun Beweise erheben, ob der Vortrag des Schuldners der Wahrheit entspricht. Schönen Dank schon mal!