weitere Ausfertigung Arrestbeschluss

  • Hallo zusammen!
    Am 11.04.09 wurde ein Arrestbeschluss erlassen.
    Nun will der Antragsteller 10 weitere Ausfertigungen desselben (Vollstreckung bei verschiedenen Gläubigern).
    Können die o.w. rausgegeben werden, oder gilt auch hier § 733 ZPO; dieser spricht ja von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen, der Arrestbeschluss enthält ja aber keine Vollstreckungsklausel.

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