Gewerbeanmeldung Minderjähriger

  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite am Vormundschaftsgericht u.a. X-er Sachen. Nun liegt mir eine Mitteilung der Stadt vor, dass ein Minderjähriger (15 Jahre) mit Zustimmung der Eltern ein Gewerbe angemeldet hat: "Programmierer von Homepage und Software". Ohne die Genehmigung des Vormundschaftgerichts wird diese Anmeldung jedoch nicht wirksam. Ich kenne mich leider mit Programmieren nicht aus und weiß nicht, welche besonderen Gefahren bei dem Gewerbe auf den Jungen zukommen können. Auf Nachfrage teilte dieser mir mit, dass die Haftung für Homepages und Software jeweils beim Auftraggeber liegt, was mir auch ein Bekannter grds. bestätigt hat, der etwas Ahnung vom Programmieren hat. Die Familie besteht unbedingt darauf, dass das Gewerbe auf ihn angemeldet wird und lässt sich von der Idee nicht abbringen.

    Ich habe darüber nachgedacht z.B. einen RA für Internetrecht um Stellungnahme zu bitten.

    Hat jemand von euch zufällig einen ähnlichen Fall bereits gehabt oder eine bessere Idee? Kommentierung und Erfahrung der Kollegen geben nichts her...:gruebel:

  • Hier würde ich die IHK einschalten - kostenlos übrigends -, die die allg. Erfolgsaussichten beurteilt; ansonsten Anhörung Jugendlichen und Eltern; eigentlich ist doch die Internetwelle längst vorbei

    wichtig Kosten und Einkünfte beachten; Bilanzen (Einnahme-Überschuss-Rechnung später vorlegen lassen)

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Hey, danke! Das mit der IHK ist eine gute Idee:). Die soll mir erstmal eine Stellungnahme schicken. Vielleicht kann ich mir die Idee mit dem RA sparen...

    Habe gerade eine Meinung gelesen, dass man, wenn die Eltern der Gewerbeanmeldung zustimmen, grds. die Genehmigung erteilen kann/ sollte??!

  • Im Außenverhältnis haftet natürlich der Auftraggeber, Im Innenverhältnis kann es aber schon zu einer Haftung des Minderjährigen kommen. Stellt z.B. der Minderjährige bei einem Netzauftritt Kartenmaterial eines Fremdanbieters als Wegbeschreibung in die Seite ein und der Auftraggeber fängt sich dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung könnte ein Haftungsfall gegeben sein.

  • Nach welcher Vorschrift bedarf denn die Gewerbeanmeldung der Genehmigung? Ist hier § 112 BGB gemeint? Ist die Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung? :gruebel:
    Stehe anscheinend etwas auf dem Schlauch...

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