Im Juli hat meine Mdt. Pfüb als Drittschuldnerin erhalten - wir haben mit nachgebesserter 3.-Schuldnererklärung innerhalb der 2-Wochenfrist die Forderung anerkannt (siehe Treat "freier Handelsvertreterpfüb) und bislang zig Briefe hin und hergewechselt zwecks der Höhe der Zahlung.
Heute bekommt unsere Mdtin einen neuen Pfüb vom gleiche RA nur diesmal auf Zahlung der Provision eines freien Handelsvertreters.
Was mach ich nun? Ich hab 2 Pfändungen über die gleiche Forderung und den gleichen Titel.
Beide anerkennen kann ich für unsere Mdtin ja wohl schlecht. Kann ich mich ans Vollstreckungsgericht wenden?