• Wo hier gerade das Thema § 30 d ZVG aufgeworfen wird, habe ich auch noch eine Frage:

    Weiß jemand, wo sich der unter Abs. 2 aufgeführte Satz 2 der Nr. 3 befindet?

    Scheint irgendwie vergessen zu sein.

    Bzw. die Nr. 4 ist überflüssig und ist als Satz 2 zu lesen.

  • Meines Erachtens ist das eine Aufzählung Satz 1 Nr. 3 und Satz 2.
    der Satz 2 beginnt mit: der antrag ist abzulehnen...

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich denke auch, dass ich 30e vAw zu beachten habe. Der Beschluss ist mit der Belehrung nach 30f zu versehen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • @ claudia:

    Meines Erachtens ist das eine Aufzählung Satz 1 Nr. 3 und Satz 2.
    der Satz 2 beginnt mit: der antrag ist abzulehnen...




    Mit dieser "Auslegung" könnte ich mich anfreunden.
    Allerdings würde sie dem Schuldner den Weg verwehren, das Verfahren einstellen zu lassen, wenn die unter Nr. 4 genannten Voraussetzung gegeben ist.


    @ rainer:

    Ich meine, das bezieht sich auf Abs. 1 Satz 2.



    :2gruebel: Verstehe ich leider nicht, weil in Absatz 2 auf Absatz 1 Satz 1 und nicht 2 verwiesen wird.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass auf Grund eines redaktionellen Versehens die Nr. 4 als Satz 2 der Nr. 3 anzusehen ist.



  • :2gruebel: Verstehe ich leider nicht, weil in Absatz 2 auf Absatz 1 Satz 1 und nicht 2 verwiesen wird.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass auf Grund eines redaktionellen Versehens die Nr. 4 als Satz 2 der Nr. 3 anzusehen ist.



    ,,,Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr.3, Satz 2 einstweilen einzustellen.

    Dieses, meine ich zumindest bezieht sich auf Abs. 1 Satz 2 und nicht auf Nr. 4.

  • Meines Erachtens ist das eine Aufzählung Satz 1 Nr. 3 und Satz 2.
    der Satz 2 beginnt mit: der antrag ist abzulehnen...



    ,,,Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr.3, Satz 2 einstweilen einzustellen.

    Dieses, meine ich zumindest bezieht sich auf Abs. 1 Satz 2 und nicht auf Nr. 4.




    Ihr habt mich überzeugt. Danke:)

  • Auch nach meinem Verständnis ist in § 30d II ZVG zu lesen: "... unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 ...".

    Für eine Einstellung nach Abs. 2 muß (1.) zunächst der Schuldner einen Insolvenzplan vorlegen. Dieser Plan darf (2.) dann nicht von Ants wegen zurückgewiesen sein. Weiter muß (3.) die Versteigerung die Plandurchführung gefährden und letztlich muß (4.) auch die Einstellung dem Gläubiger zuzumuten sein.

    Das ist in sich schlüssig.

    Eine Erweiterung der Einstellungsvoraussetzungen auch auf Nr. 4 ist nicht erforderlich. Die o.g. Voraussetzung zu 3. beinhaltet nämlich bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen zu 1. und 2. auch den Einstellungsgrund in Abs. 1 S. 1 Nr. 4.

    Daß hier kein redaktionelles Versehen vorliegt, ergibt sich im übrigen auch daraus, daß sonst die Zumutbarkeit für den Gläubiger nicht zu prüfen wäre, was schlichtweg nicht sein kann.

  • SAR: ich verstehe nicht ganz was du willst.
    Natürlich wird in Absatz 2 auf Satz 2 des Absatz 1 verwiesen. Der ist doch gemeint.
    Zuerst kommt Satz 1 mit seinen 4 Möglichkeiten, danach kommt Satz 2. In Absatz 2 ist dann nur die Rede von Satz 1 mit seiner 3. Möglichkeit (Nr.3) und von Satz 2 der da lautet Der Antrag ist abzulehnen....
    Es gibt da kein Redaktionsversehen weil der Satz 2 den du suchst steht unter der Nr. 4.

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  • SAR: ich verstehe nicht ganz was du willst.
    Natürlich wird in Absatz 2 auf Satz 2 des Absatz 1 verwiesen. Der ist doch gemeint.
    Zuerst kommt Satz 1 mit seinen 4 Möglichkeiten, danach kommt Satz 2. In Absatz 2 ist dann nur die Rede von Satz 1 mit seiner 3. Möglichkeit (Nr.3) und von Satz 2 der da lautet Der Antrag ist abzulehnen....
    Es gibt da kein Redaktionsversehen weil der Satz 2 den du suchst steht unter der Nr. 4.



    Ich habe kurzsichtigerweise einen zweiten Satz unter Nr. 3 gesucht, weil ich das Komma zwischen ...Nr. 3 , Satz 2 übersehen habe bzw. nicht als Aufzählung wahrnehmen wollte.

    Nun ist der Groschen aber gefallen.

    Vielen Dank für Eure Mühe

  • Vorher schon noch Gläubiger anhören.

    Da sollte sich im Kommentar oder juris was finden lassen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie weit ist das Inso-Verfahren denn jetzt? Hast du die Forderungsprüfung schon vorgenommen? Der 30d ZVG ist doch dafür da, dass ein Grundstücks nicht versteigert werden soll, was zwingend für die Weiterführung des Geschäftsbetriebes des Schuldners oder die Umsetzung des Insolvenzplanes benötigt wird. Für was benötigt der IV denn das Grundstück?

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    Hrabanus Maurus


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