Vormerkung im Grundbuch

  • Die Stadt kauft von einer Grundstücksgesellschaft ein Grundstück. Es wird eine Vereinbarung abgeschlossen, dass im Falle der Verwirklichung eines Bebauungsplanes und der Vermarktung des Grundstücks durch die Stadt eine Mehrerlösabführung erfolgen soll.
    Zur Sicherung des Veräußerers wurde bewilligt und beantragt, die Eintragung einer Vormerkung auf Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 Euro.
    Nach meiner auffassung ist diese Vormerkung nicht eintragbar, da die Forderung noch nicht entstanden ist und somit eine Vormerkung für eine vorläufige Eigentümergrundschuld eingetragen werden würde. Dies ist nach verschiedenen Kommentaren unzulässig.
    Liege ich da richtig oder mache ich mir die Arbeit viel zu schwer?:gruebel:

  • Die Vormerkung sichert m.E. den Anspruch auf Bestellung der Hypothek, nicht den Anspruch auf Abführung des Mehrerlöses. Die Hypothek soll erst eingetragen werden, nachdem die Forderung entstanden ist. Dann ist sie von Anfang an Fremdrecht.

  • "Die Höchstbetragshypothek kann für alle Ansprüche bestellt werden, die zu irgendeiner Zeit oder aud irgendeinem Grund dem Gläubiger gegen den Schuldner erwachsen oder auch bereits erwachsen sind." (Schöner/Stöber Rn. 2121)

    Also ich hätte keine Bedenken gegen die Eintragung.

  • Eine Absicherung für eine Forderung gegen eine deutsche Kommune? Wer macht denn sowas?

    Ich kenne es noch so, dass bei Käufen von Kommunen immer aus kostengründen auf die Eintragung von Auflassungsvormerkungen verzichtet wurde, denn für die Erfüllung des Vertrages haftet ja die Kommune.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • (...)Ich kenne es noch so, dass bei Käufen von Kommunen immer aus kostengründen auf die Eintragung von Auflassungsvormerkungen verzichtet wurde, denn für die Erfüllung des Vertrages haftet ja die Kommune.


    Kommt vor. Aber selten. In der Regel wird eine Vormerkung eingetragen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!