Übernahme nach dem Studium und andere Berufsmöglichkeiten

  • Hallo ihr, ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal ein paar Fragen :confused: an euch.

    Also ich mache nächstes Jahr mein ABI und überlege danach Rechtspflege zu studieren. Ich habe auch schon ein Praktikum an einem Amtsgericht gemacht. Weil mir das eigentlich echt Spaß gemacht hat und ich mich Berufe im Rechtsbereich interessieren, möchte ich nach dem ABI unbedingt etwas in diese Richtung machen! :)

    Also meine Fragen:
    1.) Wie sieht es mit den Übernahmemöglichkeiten (speziell in BW) aus? Wie ist da die Quote?
    2.) Was kann man mit einem abgeschlossenen Studium noch für alternative Berufe ausüben? Gerichtsvollzieher?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke schon mal :2danke

  • Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und wird in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Als Beamter gehört er einer Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes an. Vor der Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist eine gesonderte Anstellungsprüfung abzulegen. Der Rechtspfleger gehört bereits zum gehobenen Justizdienst.

    Die Übernahmechancen in BW kenne ich leider nicht. In NRW ist es üblich alle Anwärter zu übernehmen.


  • 1.) Wie sieht es mit den Übernahmemöglichkeiten (speziell in BW) aus? Wie ist da die Quote?

    Baden hat vom Prüfungsjahrgang 2008 überraschenderweise recht viele übernommen. In Württemberg sah es schlecht aus (wie immer :(), viele sind abgewandert, ein paar waren anscheinend im Angestelltenverhältnis tätig (wurde zumindest angeboten...Grundbucherfassung...) und jetzt sind wohl doch noch ein paar im Laufe des Frühjahrs dann übernommen worden. Wie gesagt: es war für Württemberger schlecht, aber wenn man unbedingt Rpfl hätte werden wollen, wären die Chancen gut gewesen - halt in anderen Bundesländern (sind ja wahre Gruppen nach Hessen und S-H abgewandert :), Meck-Pomm hatte auch gesucht). Beim Bundesamt für Justiz in Bonn gabs auch Chancen... .

    Wie es in Zukunkft aussieht - keine Ahnung...von den entsprechenden Stellen wurde bis zum Ende immer rumgedruckst und groß von der Notariatsreform geschwärmt (jaja...).

  • Bezüglich den Übernahmechancen, könnte auch ein Anruf am entsprechenden OLG ganz nützlich sein. Das ist sicherlich auch von Jahr zu Jahr etwas anders.

  • Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und wird in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Als Beamter gehört er einer Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes an. Vor der Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist eine gesonderte Anstellungsprüfung abzulegen. Der Rechtspfleger gehört bereits zum gehobenen Justizdienst.

    und? wenn der bedarf an gerichtsvolziehern zu groß wird,dann wird rechtspflegern vom jm angeboten zu wechseln.

  • Ein Anruf bei beiden OLGs in Ba-Wü vor Antritt des Studiums bringt nichts , da die Übernahmechancen erst kurz vor Ende des dritten Ausbildungsjahres feststehen.
    Von da her würde Dir nur erklärt werden , dass es keine Übernahmegarantien gibt.

    Da eine umfassende Notariats- u. Grundbuchreform bis 2018 (!) umgesetzt werden muss, sind m.E. die Übernahmechancen ( im badischen Landesteil;)) eher wieder steigend.

  • Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und wird in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Als Beamter gehört er einer Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes an. Vor der Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist eine gesonderte Anstellungsprüfung abzulegen. Der Rechtspfleger gehört bereits zum gehobenen Justizdienst.

    und? wenn der bedarf an gerichtsvolziehern zu groß wird,dann wird rechtspflegern vom jm angeboten zu wechseln.

    Hmm? Ich wollte Sabrina doch nur den Unterschied erörtern :D

    Zitat


    Ein Anruf bei beiden OLGs in Ba-Wü vor Antritt des Studiums bringt nichts , da die Übernahmechancen erst kurz vor Ende des dritten Ausbildungsjahres feststehen.
    Von da her würde Dir nur erklärt werden , dass es keine Übernahmegarantien gibt.

    Achso. In NRW wurde uns von Anfang an mitgeteilt, dass i.d.R. nur so viele eingestellt werden, wie später auch übernommen werden können.

  • naja. so genau stimmt das net.

    nrw hat bisher nur jeden auch übernommen der sein examen geschafft hat. eine garantie zur übernahme oder gar eine begrenzung der einstellungen auf die zu übernehmenden gibt es dabei leider nicht.
    das wird während des studiums immer wieder betont...

  • naja. so genau stimmt das net.

    nrw hat bisher nur jeden auch übernommen der sein examen geschafft hat. eine garantie zur übernahme oder gar eine begrenzung der einstellungen auf die zu übernehmenden gibt es dabei leider nicht.
    das wird während des studiums immer wieder betont...

    Natürlich ist das bestandene Examen eine Selbstverständlichkeit und von einer 100%-igen Garantie spricht ja auch niemand. Ansonsten bestätigst du ja unsere Information ;)

  • Ich verstehe die Aufregung um die Übernahme aller Anwärter nicht. Natürlich kann es keine Übernahmegarantie geben. Alles andere wäre auch Blödsinn.

    Dann macht auch kein großer Betrieb in der freien Wirtschaft. Außerdem ist über ein Zeitraum von drei Jahren noch gar nicht entschieden, ob der Haushalt dieses überhaupt hergibt. Das hat nichts mit der Personalsituation zu tun.

  • Ich will damit natürlich nicht sagen, dass es keine "Scheißsituation" für alle Anwärter ist.
    Aber am Beispiel meines Jahrgangs ist es vielleicht etwas verständlicher. Wir waren ca. 100 Anwärter. Davon sind 5 im Laufe des Studiums abgesprungen. 2 haben nicht bestanden, 3 Jura studiert. 10 Leute sind danach sofort in die Verwaltung gewechselt. Das sind 20% weniger Rechtspfleger, die den Gerichten zur Verfügung stand.
    Eine hohe Quote. Also werden gleich mehr Anwärter eingestellt. Ob diese dann alle "unterkommen" entscheidet sind oftmals (was allerdings auch zu vermeiden wäre) erst kurz vor Ende des Studiums.
    Keine schöne Situation, da dieses natürlich zu Stress führt, der nicht unbedingt sein muss.

  • Ich verstehe die Frage und die damit verbundene Panik durchaus.
    Sieht man sich aber die derzeitige Situation an, so habe ich den Verdacht, dass nicht genügend Rechtspfleger ausgebildet werden.

    Ich kenne da Stellen, die sind seit Monaten unbesetzt und es wird "verzweifelt" bundesweit gesucht.

    Darüberhinaus steht eine Welle von Pensionierungen an, die die Lage für Suchende noch verbessern wird.
    Und auch hier wird - mein Verdacht - von den ausbildungsführenden Stellen nicht vorausschauend geplant.

  • Und auch hier wird - mein Verdacht - von den ausbildungsführenden Stellen nicht vorausschauend geplant.


    Wozu denn auch, das ist doch gar nicht erforderlich. Man hat ja PeBB§y. Dann wird die Belastung von 150 % wieder mal "umgetauft" auf 100 % und schon stimmt die Chose wieder. :roll:

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