Hallo!
Ich bin noch recht neu beim Insolvenzgericht. Mich interessiert mal, wie Ihr die Gläubigeranhörung handhabt bei Anträgen nach § 850 f, bzw. $ 850 i ZPO, o.ä.?
Hört Ihr nur den IV, stellv. für die Gläubiger, an?
Oder schreibt Ihr alle Gläubiger an?
Alleine bei uns am Gericht gibt es unterschiedliche Handhabungen. Wenn ich nicht unmittelbar antworten kann, bitte ich um Nachsicht. Zurzeit komme ich nur etwa einmal am Tag dazu, ins Internet zu gehen...
Grüße!