Hallo, habe folgende Konstellation:
Zwangsversteigerungsantrag gegen Schuldner wurde gestellt.
Da zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, kamen Unterlagen mit entsprechendem Hinweis zurück.
Insolvenzverwalter erteilte keine Freigabe fürs Grundstück, so dass ich die Klausel gegen ihn umschreiben ließ.
Meine Frage:
1) Ist nunmehr Zwangsversteigerungsantrag gegen Insolvenzverwalter zu stellen oder reicht die Zustellung des Titels an den Insolvenzverwalter?
2) Ich habe im Moment nur noch die vollstreckbare Ausfertigung, da die einfache Ausfertigung dem Schuldner mit dem ursprünglichen Antrag zugestellt worden ist.
Müsste ich also ggf. noch eine Ausfertigung besorgen?
3) Ist ggf. nach der Klauselerteilung vor der Zustellung eine Frist abzuwarten?
Danke für Eure Antworten.