Verfahren JOKER und PKH- Verfahren

  • Hallo!

    Seit kurzem werden an unserem Gericht die Kosten der ratenpflichtigen PKH-Partei mit dem Verfahren JOKER ( Anwendung innerhalb des Verfahrens JUKOS) eingezogen.
    Hier herrscht momentan noch große Verunsicherung darüber, wie das Verfahren praktisch umzusetzen ist.
    Ob zum Beispiel der Rechtspfleger weiterhin Ratenzahlungspläne erstellen muss oder ob die Mitteilung der zu zahlenden Beträge an die Geschäftsstelle ausreicht, die dann die Beträge in das Programm eingibt.
    Für Erfahrungen und Lösungsvorschläge wäre ich dankbar.

  • Wir haben auch seit ein paar Monaten JOKER. Habe meinen Geschäftsstellen die Tabelle über die voraussichtlich entstehenden Kosten kopiert und ihnen die für die F-Sachen passende Spalte gezeigt. War überhaupt kein Problem, die Geschäftsstelle ermittelt den Betrag selber. Wir waren uns einig, dass für das Ablesen einer Zahl die Akte nicht durchs Gebäude wandern muss :D . Mir wurde jedenfalls seitdem noch keine Akte deswegen vorgelegt.

    Life is short... eat dessert first!

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