Verwalterbestellung - Beirat verstorben

  • Hallo,

    ich habe hier ein Verwalterprotokoll unterschrieben von einem Eigentümer und dem Versammlungsleiter.
    Der damals anwesende Beirat ist mittlerweile verstorben.
    Ein anderer Beirat war wohl nicht in der Versammlung anwesend. Ich denke, dass in diesem Fall dann die zwei Unterschriften reichen, oder?:gruebel:

  • Ich denke, dass in diesem Fall dann die zwei Unterschriften reichen, oder?:gruebel:



    Ja. Der Beirat, der an der Versammlung nicht teilgenommen hat, muß nicht unterschreiben, weil er nicht die Verantwortung für die Richtigkeit der Niederschrift übernehmen kann.

  • Hallo,

    ich habe hier ein Verwalterprotokoll unterschrieben von einem Eigentümer und dem Versammlungsleiter.
    Der damals anwesende Beirat ist mittlerweile verstorben.
    Ein anderer Beirat war wohl nicht in der Versammlung anwesend. Ich denke, dass in diesem Fall dann die zwei Unterschriften reichen, oder?:gruebel:




    Fa es tatsächlich keinen stellvertretenden Beiratsvorsitzenden gibt, der an der Versammlung teilgenommen hat, müssten die not. beglaubigten Unterschriften des Vorsitzenden der Versammlung und eines Wohnungseigentümers, der (ebenfalls) an der Versammlung teilgenommen hat, ausreichen.

    Die Situation kann dann eigentlich nicht anders sein als diejenige, die entstanden wäre, wenn an der Versammlung weder der Beirat, noch sein Stellvertreter teilgenommen hätten. In solchen Fällen ist deren Unterschrift entbehrlich (Bärmann/Merle, WEG, 10. Auflage 2008, § 24 RN 111 m.w.N. in Fußn. 271). Das gilt auch, wenn in der GO eine qualifizierte Protokollierungsklausel (neben der Unterschrfit des Vorsitzenden diejenigen zweier weiterer Personen) vereinbart wurde (OLG Hamm, NZM 2008, 808 = DNotZ 2008, 291 = NJW 2008, 156).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Immer diese Protokolle.... :(

    Im Vorgeplänke heißt es:

    "Die Eigentümer waren anwesend zu 300/1000stel MEA, vertreten zu 700/1000 MEA"
    Eine Anwesenheitsliste bzw. die Vollmachten sind wie meist nicht beigefügt.

    Diese 300/1000 entsprechen genau einer Wohnung aus der 4 Parteien-WEG.
    Aus dem weiteren Protokoll ist auch ersichtlich, dass die Eigentümerin A dieser Wohnung als Beirat bestellt ist.

    Das Protokoll wird nun durch die Versammlungsleiterin, einem Wohnungseigentümer und einer weiteren Wohnungseigentümerin mit dem Zusatz Beirat unterschrieben.


    Ich habe aber gerade aus den og. Überlegungen Zweifel daran, dass diese beiden anwesend waren und damit das Protokoll im Hinblick auf die Prüfungspflicht des Protokolls nicht unterschreiben konnten.

    Kann ich in diesem Fall die Anwesenheitsliste anfordern? Oder lieber gleich die Unterschrift von A verlangen?
    Zwar ist in der TE eine Protokollierungsklausel enthalten aber aus den bereits von Prinz genannten Entscheidungen würde in diesem Falle die Unterschrift der Versammlungsleiterin und A ja genügen....

  • Unterschreiben kann nur derjenige, der an der Versammlung teilgenommen hat.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post784820

    Wenn Du davon ausgehst, dass lediglich ein Eigentümer anwesend war, dann reicht dessen Unterschrift aus, da eine 1-Mann-Versammlung, die mit den Vollmachten der übrigen WEig. abgehalten wird, prinzipiell zulässig ist (OLG München, Beschluss vom 11. 12. 2007 - 34 Wx 14/07 = NZM 2008, 577 = FGPrax 2008, 58 = MittBayNot 4/2008, 290, s.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1055857

    Auf die Unterschrift der „weiteren Wohnungseigentümerin mit dem Zusatz Beirat“ kommt es dann nicht an, wobei bei einer 4-Personen-Gemeinschaft wohl nicht von einem mehrköpfigen Beirat auszugehen ist, so dass auch die Bezeichnung „Beirat“ ausreicht (s. sonst: OLG München, Beschluss v. 30.05.2016, 34 Wx 17/16).

    Bestehen Zweifel, ob derjenige Eigentümer das Protokoll unterschrieben hat, der an der Versammlung teilgenommen hat, lassen sich die durch Vorlage der Anwesenheitsliste ausräumen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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