nee, Behörde hat uns nicht registriert, die 4,50 € löhnst Du m.W. nur, wenn Du mehr wissen willst als das aktuell angezeigte
GbR-Reform: Stellungnahme des BDR zum Reformvorhaben
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http://www.handelsregister.de
= freier Zugriff für Internetnutzer im "Gemeinsamen Registerportal der Länder"
Nach entsprechender Registrierung durch die Behörde
dann k o s t e n f r e i (für Dich und mich), andernfalls kostet der Abruf 4,50 €, wenn ich das korrekt verstanden habe.
Für die kommunalen Grundbuchämter greift das aber gerade nicht. Bei kostenpflichtigem Abruf müsste es im Haushalt der Stadt/Gemeinde eine entsprechende Haushaltsstelle geben, sonst darf das Amt keinen Cent ausgeben. Da die Kommunen, das neue Gesetz natürlich nicht hellsehen konnte, gibt's dafür bei keiner Gemeinde eine Haushaltsstelle. -
@bernstein: Oder wenn Du das Angezeigte ausdrucken willst.
Das wäre doch etwas, womit das Baden-Württembergische Justizministerium positiv auffallen könnte, indem es da nämlich eine sinnvolle Lösung findet. -
@bernstein: Oder wenn Du das Angezeigte ausdrucken willst.
....auch das geht -wenn Du es willst- ohne Kohle...
geh, wenn Du Deine Firma auf dem Bildschirm hast (ggfls über Normale Suche suchen) unter VÖ Veröffentlichungen und dann klick Bekanntmachung an und unten am Bildschirmende findest Du sogar die Aufforderung: Seite ausdrucken
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Einen Thread zu den nun erfolgten Änderungen gibt es hier.
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@bernstein: Oder wenn Du das Angezeigte ausdrucken willst.
....
auch das geht -wenn Du es willst- ohne Kohle...
geh, wenn Du Deine Firma auf dem Bildschirm hast (ggfls über Normale Suche suchen) unter VÖ Veröffentlichungen und dann klick Bekanntmachung an und unten am Bildschirmende findest Du sogar die Aufforderung: Seite ausdrucken
Werde ich bei Gelegenheit mal ausprobieren. Danke für den Tipp! -
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