TV - Zeugnis § 2368 I S. 2 2.HS

  • In dem Testament lautet die Formulierung bezüglich des Testamentsvollstreckers. " Meinem Testamentsvollstrecker vermache ich das Recht, von meinen Erben Befreiung von der Haftung für alle Handlungen bei Ausübung dieses Amtes bis auf eigenen Vorsatz zu verlangen. Mein TV ist nicht zur mündelsicheren Anlegung von Geldern verpflichtet. Ich befreie ihn von allen nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften bei der Ausübung des Amtes als mein TV."

    In dem TV- Zeugnis soll nun aufgenommen werden, dass der TV bei der Eingehung von Verbindlichkeiten nicht beschränkt ist. Die ersten Anordnungen betreffen nach meiner Meinung nur das Innenverhältnis, wenn dann kann man ein solche Anordnung in der letzten Bestimmung erkennen. Seht ihr das genauso? Ich tue mich mit dem § 2368 I S. 2 BGB immer ziemlich schwer. :(

  • Ich befreie ihn von allen nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften bei der Ausübung des Amtes als mein TV."



    Damit wäre für mich das "Aussenverhältnis" klar angesprochen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich hänge mich mal mit hier rein.
    Habe ein handschriftliches Testament wonach A. zur "Universalerbin und Testamentsvollstreckerin" eingesetzt ist.
    Die Sparguthaben sollen auf verschiedene Personen aufgeteilt werden, u.a. erhält A. 45%, die übrigen 5 Personen den Rest( jeweils 5-15%).
    Weitere Bestimmungen enthält das Testament nicht.
    Nun beantragt der Notar ein TV-Zeugnis mit dem Vermerk gem. § 2368 Abs. 1 S. 2.
    Geht das überhaupt, dass Alleinerbin (gem. Test.-Auslegung) gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein kann und was müsste im TV-Zeugnis drin stehen?
    Für jeden Tipp bin ich dankbar.

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