Hallo,
ich habe folgenden Fall:
A, B, C und D sind in GBR (ABCD-Vermögens GBR) im Grundbuch eingetragen.
Ein Gesellschaftsvertrag (Urkunde) liegt vor.
A ist nun verstorben und B ist Erbe. C und D sollen den Gesellschaftsanteil als Vermächtnis (je zu 1/2) erhalten (sehr eindeutig formuliert).
Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinen Erben oder anderweitig durch Testament Begünstigten fortgesetzt wird.
Muss das Vermächtnis durch Anteilsübertragung noch erfüllt werden, oder reicht die qualifizierte Nachfolgeklausel ?
Genügt ein formloser Antrag auf Grundbuchberichtigung oder bedarf es einer Berichtigungsbewilligung durch alle Gesellschafter ?
mfg