Vererbung von BGB – Gesellschaftsanteilen –nach BGH Rechtsprechung.

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:

    A, B, C und D sind in GBR (ABCD-Vermögens GBR) im Grundbuch eingetragen.
    Ein Gesellschaftsvertrag (Urkunde) liegt vor.
    A ist nun verstorben und B ist Erbe. C und D sollen den Gesellschaftsanteil als Vermächtnis (je zu 1/2) erhalten (sehr eindeutig formuliert).

    Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinen Erben oder anderweitig durch Testament Begünstigten fortgesetzt wird.

    Muss das Vermächtnis durch Anteilsübertragung noch erfüllt werden, oder reicht die qualifizierte Nachfolgeklausel ?
    Genügt ein formloser Antrag auf Grundbuchberichtigung oder bedarf es einer Berichtigungsbewilligung durch alle Gesellschafter ?

    mfg

  • Bei der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel geht der Anteil nicht automatisch im Wege der Vorausabtretung auf den Vermächtnisnehmer über, da darin zugleich ein Vertrag zu Lasten Dritter läge. Was allerdings strittig ist. Vorliegend dürfte aber ohnehin die Ausnahme greifen, da der Dritte als Mitgesellschafter am Gesellschaftsvertrag mitgewirkt hat (vgl. MüKo/Carsten Schäfer BGB § 727 Rn. 49 ff).

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