Güterrechtsregister

  • Hallo,
    habe einen Antrag auf Löschung aus dem Register. Veröffentliche ich die Aufhebung der Gütergemeinschaft und die Löschung aus dem Register?

    Summer

  • Wo wir grad beim Thema sind... Ich hab meinen ersten GR-Antrag bekommen. Die Eheleute haben Gütertrennung vereinbart. Dass und wie ich das eintragen muss, ist mir bekannt. Aber was mich irritiert hat ist, dass der Notar auch explizit im Anschreiben neben den Geburtsdaten die entsprechenden Standesämter der Eheleute mitgeteilt hat. Soweit ich weiß, muss ich doch die Eintragung nur im Regierungsamtsblatt bekannt machen und gut, oder evtl. noch die Standesämter informieren?!?
    Vielen Dank!

  • Dem Standesamt ist m. E. der Güterstand herzlich gleichgültig. Falls Mitteilungen gemacht werden müssten, ergäben sich die Mitteilungspflichten aus der MiZi (Mitteilungen in Zivilsachen, das schlaue Buch mit rotem Deckel)

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