Hallo, ich bin neu hier und das ist meine Frage:
Ordnungsgeld aus 2007 in Höhe von 250,00 EUR und
Ordnungsgeld aus 2008 in Höhe von 400,00 EUR werden mangels Zahlung als OHaft vollstreckt.
Erst nach Ladung zum Haftantritt bot Schuldner Ratenzahlung an.
In die Ladung habe ich beide Ordnungsgelder aufgenommen.
Verrechne ich die Zahlungen zunächst auf das OG aus 2007 + Kosten und danach auf das OG aus 2008 + Kosten?
Danke schon mal im Voraus.
Verrechnung von Zahlungen bei Ordnungshaft
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AZXYungelöst -
29. Mai 2009 um 09:48
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Ich kann Dir keine gesetzliche Grundlage nennen; aber ich würde die Zahlungen zunächst auf die Ordnungsgelder (da es um diese primär geht) und dann auf die Kosten verrechnen.
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Zahlungen sind zunächst auf das OG zu verrechnen. Grundlage dafür ist mir jetzt nicht geläufig. Wenn zum Schluss einige Kosten übrig bleiben, werden die ggf. zum Soll gestellt. Zunächst soll jedoch die Sanktion abgebaut werden.
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Als analoge Vorschrift kann ich anbieten:
§ 459b StPO (analog)
Teilbeträge werden, wenn der Verurteilte bei der Zahlung keine Bestimmung trifft, zunächst auf die Geldstrafe, dann auf die etwa angeordneten Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, und zuletzt auf die Kosten des Verfahrens angerechnet.
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Danke an Euch,
hatte zunächst gedacht, da es sich um zwei Ordnungsgelder handelt, baue ich diese nach und nach ab, also erst das 1. OG nebst Kosten und dann das 2. OG nebst Kosten.
Aber Ihr habt mich überzeugt.
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