Kfz als Gegenstand ehelichen Haushaltes § 1369

  • Hallo Forumsgemeinde,

    gehört ein Kfz zu den Gegenständen eines ehelichen Haushaltes nach § 1369 BGB? :gruebel:

    Es wird eine Sicherungsübereignung, die der Ehemann vorgenommen hat, unter Bezug auf diesen Paragraphen durch den Anwalt der Ehefrau angefochten.

    Viele Grüße
    Michael

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